Bild CSDDD Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Umsetzung des Europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD)

Umsetzung des Europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD)

Das Europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erkennen und zu steuern. Die Anforderungen bieten zugleich die Chance, Stabilität, Transparenz und Verantwortung zu stärken. Ich unterstütze Sie dabei, das EU-Lieferkettengesetz effizient, pragmatisch und zukunftsorientiert umzusetzen.

Mein Beratungsprozess

Mein Beratungsprozess zur CSDDD orientiert sich an den sieben Kernelementen des Europäischen Lieferkettengesetzes. Wir starten mit der Integration der Sorgfaltspflichten in Governance, Strategie und Code of Conduct. Anschließend führen wir ein strukturiertes Mapping Ihrer Aktivitätenkette durch, identifizieren potenzielle und tatsächliche menschenrechtliche sowie ökologische Risiken und priorisieren diese.

Beratungsprozess Gestaltung Nachhaltiger Lieferketten

Darauf aufbauend entwickeln wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen – einschließlich Wiedergutmachung, sofern Unternehmen selbst zu negativen Auswirkungen beitragen. Wir etablieren einen wirksamen Beschwerdemechanismus, gestalten Stakeholderdialoge und definieren Monitoring-Indikatoren. Abschließend unterstütze ich bei Dokumentation, Kommunikation sowie beim 1,5-Grad-Klimatransformationsplan gemäß EU-Lieferkettengesetz.

Profilbild von Simon Brechel

Simon Brechel

Ich unterstütze Sie dabei, die CSDDD sicher und effizient in Ihrem Unternehmen umsetzen.

FAQ europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)

Dieser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das geplante europäische Lieferkettengesetz (CSDDD).

Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Schäden in ihren eigenen Tätigkeiten sowie entlang bestimmter Teile ihrer Wertschöpfung systematisch zu erkennen und anzugehen. Sie ist bereits in Kraft, wird aber gestaffelt angewendet und aktuell politisch überarbeitet (Omnibus-Änderungen).

Nach der geltenden Richtlinie 2024/1760 wären EU-Unternehmen ab bestimmten Größen-/Umsatzschwellen erfasst; ebenso Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie relevante Umsätze in der EU erzielen.
Wichtig: Im Winter 2025 haben EU-Parlament und Rat eine Einigung zur deutlichen Einschränkung erzielt: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit > 5.000 Beschäftigten und > 1,5 Mrd. € Umsatz in den direkten Pflichtenbereich fallen; für Nicht-EU-Unternehmen soll ein entsprechender EU-Umsatzschwellenwert gelten. Final bestätigt werden soll das voraussichtlich Anfang 2026 durch die Mitgliedstaaten.

Die CSDDD spricht von der „chain of activities“: Upstream (vorgelagert) ist sie sehr breit – von Entwicklung/Rohstoffen bis Herstellung. Downstream ist sie begrenzter und umfasst typischerweise Distribution, Transport und Lagerung (nicht alle nachgelagerten Nutzungs-/Entsorgungsphasen). Das ist wichtig für die Praxis, weil Sie nicht „alles überall“ prüfen müssen, sondern den gesetzlich definierten Umfang.

Kern ist ein risikobasiertes Sorgfaltspflicht-System: Risiken und tatsächliche Schäden identifizieren, priorisieren, verhindern bzw. mindern und Abhilfe leisten. Dazu gehören in der Regel klare Zuständigkeiten, ein Beschwerdemechanismus, Monitoring/Wirksamkeitskontrolle und eine nachvollziehbare Dokumentation. Ziel ist nicht „Null Risiko“, sondern ein belastbarer Prozess, der angemessen auf Schwere und Wahrscheinlichkeit reagiert.

Nein – der Ansatz ist risikobasiert: Sie fokussieren auf die wesentlichen Risiken und priorisieren nach Schwere und Wahrscheinlichkeit. Zudem zielen die Omnibus-Änderungen explizit darauf, die systematische Tiefenprüfung bei indirekten Geschäftspartnern zu reduzieren und Prüfintervalle zu verlängern.

Die CSDDD sah ursprünglich harmonisierte EU-Regeln zur zivilrechtlichen Haftung vor. Im Omnibus-Paket wurde jedoch vereinbart, keinen neuen EU-weiten Haftungsrahmen zu schaffen bzw. ihn zu streichen – die Ausgestaltung liegt demnach stärker bei den Mitgliedstaaten. Für Unternehmen heißt das: Haftungsrisiken sind nicht „weg“, können aber je nach nationalem Recht unterschiedlich aussehen.

Ja: Auch Nicht-EU-Unternehmen können erfasst sein, wenn sie die relevanten Umsatzschwellen in der EU überschreiten. In diesem Fall muss ein EU-Bevollmächtigter („authorised representative“) als Kontaktstelle für Aufsicht/Kommunikation benannt werden, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem das Unternehmen tätig ist. Das ist vor allem für international tätige Gruppen und Anbieter mit EU-Markt wichtig.

CSDDD und CSRD greifen inhaltlich ineinander: CSRD sorgt für Transparenz/Reporting, CSDDD für die Pflichten zur tatsächlichen Umsetzung von Sorgfalt.

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