Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärungen
Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärungen
Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen zu einer umfassenden, prüfbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der ESRS. Die damit einhergehende Berichtspflicht bietet Unternehmen eine große Chance, Nachhaltigkeit systematisch zu verankern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Mein Beratungsprozess
Meine CSRD-Beratung folgt einem klar strukturierten Prozess, der die Anforderungen der ESRS konsequent in die Unternehmenspraxis überführt. Zunächst führen wir eine Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Wesentlichkeit durch und binden relevante Stakeholder ein. Anschließend analysieren wir bestehende Strukturen mittels Gap-Analyse und entwickeln einen präzisen Projektplan.
Gemeinsam richten wir ein effizientes Datenmanagement ein, definieren relevante KPIs und schaffen eine transparente Reporting-Struktur. In der nächsten Phase begleite ich Sie bei der Erstellung eines prüffähigen, konsistenten Berichts und – auf Wunsch – in der Abstimmung mit Ihrem Wirtschaftsprüfer. Abschließend unterstütze ich Sie bis zur Veröffentlichung und bereite Ihr Unternehmen auf zukünftige CSRD-Berichtszyklen vor.
Nachrichten
Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog
Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.


































