Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu wirksamen menschenrechtlichen und auch umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Eine strukturierte Umsetzung stärkt Rechtssicherheit, minimiert Reputationsrisiken und verbessert Ihre Position gegenüber Kunden, Investoren und Behörden. Unternehmen profitieren von mehr Transparenz, resilienten Lieferketten und einer guten Vorbereitung auf künftige EU-Anforderungen.
Mein Beratungsprozess
Mein LkSG-Beratungsprozess beginnt mit der Risikoanalyse – als Grundlage für ein wirksames Risikomanagement. Dabei ermitteln, gewichten und priorisieren wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei direkten und mittelbaren Zulieferern.
Ziel ist es, auf dieser Basis gezielt Maßnahmen dort zu setzen, wo das Risiko am höchsten ist. Daraus entwickeln wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen, definieren risikoadäquate Anforderungen an Lieferanten und gestalten ein zugängliches Beschwerdeverfahren. Abschließend unterstütze ich bei der rechtssicheren Dokumentation, dem Bericht und der Integration in bestehende ESG- und Compliance-Strukturen.
Nachrichten
Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog
Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.


































