EU-Parlament schwächt Nachhaltigkeitsgesetze deutlich ab
Deutlich höhere Schwellenwerte für Unternehmenspflichten
Das Europäische Parlament hat eine weitreichende Abschwächung der Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Lieferketten-Sorgfaltspflichten beschlossen. Künftig sollen nur noch sehr große Unternehmen betroffen sein:
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Berichterstattung erst ab mehr als 1.750 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz.
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Sorgfaltspflichten erst ab mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz.
Damit fallen große Teile der europäischen Wirtschaft – insbesondere mittelständische Zulieferer – aus dem Anwendungsbereich.
Reduzierte Berichtspflichten und weniger Vorgaben
Berichtsinhalte sollen vereinfacht und reduziert werden. Branchenspezifische Berichte werden freiwillig. Große Unternehmen dürfen von kleineren Partnern keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsdaten mehr verlangen, wenn diese über freiwillige Standards hinausgehen.
Besonders gravierend ist die Abschaffung verpflichtender Klimatransitionspläne. Unternehmen müssen künftig nicht mehr darlegen, wie ihre Geschäftsmodelle kompatibel mit dem Pariser Abkommen werden sollen.
Auswirkungen auf die Lieferkettenregulierung
Im Bereich der Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen künftig risikobasiert vorgehen und nur bei konkreten Anlässen zusätzliche Informationen anfordern. Sanktionen bleiben möglich, sollen jedoch auf nationaler Ebene geregelt werden.
Geteilte Reaktionen: Wirtschaft erleichtert, NGOs empört
Wirtschaftsverbände begrüßen die Entlastung und sprechen von Bürokratieabbau. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen warnen dagegen vor einem massiven Rückschritt. Sie kritisieren eine Verwässerung zentraler Schutzmechanismen und verweisen auf politische Allianzen zwischen konservativen und rechtsextremen Kräften, die die Mehrheit ermöglichten.
NGOs sehen die Glaubwürdigkeit der EU im Bereich Menschenrechte und nachhaltiges Wirtschaften gefährdet. Kritik richtet sich auch an die EU-Kommission und nationale Regierungen, die die Abschwächungen unterstützt oder nicht verhindert hätten.
Ausblick auf das Trilog-Verfahren
Die endgültige Entscheidung fällt im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission. Organisationen wie Germanwatch fordern die Bundesregierung auf, dort ambitionierte Standards zu verteidigen. Ob die Abschwächungen bestehen bleiben oder noch korrigiert werden, wird sich bis Ende 2025 entscheiden.
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