Bild LKSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu wirksamen menschenrechtlichen und auch umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Eine strukturierte Umsetzung stärkt Rechtssicherheit, minimiert Reputationsrisiken und verbessert Ihre Position gegenüber Kunden, Investoren und Behörden. Unternehmen profitieren von mehr Transparenz, resilienten Lieferketten und einer guten Vorbereitung auf künftige EU-Anforderungen.

Mein Beratungsprozess

Mein LkSG-Beratungsprozess beginnt mit der Risikoanalyse – als Grundlage für ein wirksames Risikomanagement. Dabei ermitteln, gewichten und priorisieren wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei direkten und mittelbaren Zulieferern.

Beratungsprozess Gestaltung Nachhaltiger Lieferketten

Ziel ist es, auf dieser Basis gezielt Maßnahmen dort zu setzen, wo das Risiko am höchsten ist. Daraus entwickeln wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen, definieren risikoadäquate Anforderungen an Lieferanten und gestalten ein zugängliches Beschwerdeverfahren. Abschließend unterstütze ich bei der rechtssicheren Dokumentation, dem Bericht und der Integration in bestehende ESG- und Compliance-Strukturen.

Profilbild von Simon Brechel

Ich unterstütze Sie dabei, das LkSG sicher und effizient in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

FAQ Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Dieser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Direkt verpflichtet sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland grundsätzlich ab 1.000 Beschäftigten (seit 01.01.2024; zuvor ab 3.000 seit 01.01.2023). Kleinere Unternehmen sind oft indirekt betroffen, weil große Kunden Anforderungen weitergeben (z. B. per Code of Conduct, Fragebogen, Vertragsklauseln). Das bedeutet zwar keine „LkSG-Pflicht“ im rechtlichen Sinn, aber es erzeugt praktischen Handlungsdruck in der Lieferkette.

Nein. Das LkSG verlangt ein risikobasiertes Vorgehen: Sie sollen die wesentlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken identifizieren, priorisieren und angemessene Maßnahmen ergreifen. Wichtig ist, dass Ihr Vorgehen nachvollziehbar ist und Sie zeigen können, warum Sie worauf fokussieren.
Typisch sind: Zuständigkeiten festlegen, ein Risikomanagement aufbauen, regelmäßig Risikoanalysen durchführen, Präventions- und ggf. Abhilfemaßnahmen umsetzen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und alles sauber dokumentieren. Das Ziel ist nicht „Perfektion“, sondern ein System, das im Alltag funktioniert und verbessert wird.

Sie helfen, sind aber kein Ersatz für Ihr eigenes risikobasiertes Vorgehen. Zertifikate/Audits können gute Hinweise liefern, decken jedoch nicht automatisch alle relevanten Risiken, Standorte oder Sub-Lieferanten ab. Nutzen Sie sie als Baustein – kombiniert mit Risikoanalyse, klaren Erwartungen und wirksamer Nachverfolgung.

Mein Vorgehen zur Erstellung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und folgt dem mehrstufigen Due-Diligence-Vorgehen. Wir starten mit der Vorbereitung: Sammlung relevanter Informationen zu Geschäftsbereichen, Lieferanten und potenziellen Hochrisikokontexten. Anschließend führen wir eine abstrakte Risikoanalyse durch – basierend auf Länder-, Branchen- und Warengruppenrisiken. Darauf folgt die konkrete Ermittlung von Risiken bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern, inklusive Bewertung nach Schwere, Tragweite, Unumkehrbarkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit. Mithilfe klarer Angemessenheitskriterien priorisieren wir Risiken, erstellen eine Risko-Heatmap und dokumentieren die Ergebnisse gemäß LkSG- und CSDDD-Due-Diligence-Standards.

Bei mittelbaren Zulieferern müssen Sie anlassbezogen aktiv werden, wenn Sie „substantiierte Kenntnis“ von möglichen Verstößen haben – also tatsächliche Anhaltspunkte, dass eine Pflichtverletzung möglich ist. Dann sind unverzüglich Risikoanalyse und passende Maßnahmen erforderlich.
Über eine pragmatische Risikoanalyse: Starten Sie mit Ländern/Branchen/Warengruppen (Hotspots), kombinieren Sie das mit Ihren Lieferanten- und Einkaufsdaten und priorisieren Sie nach Schwere, Wahrscheinlichkeit und Einflussmöglichkeit. Für Einsteiger:innen ist ein „Top-20-Lieferanten/Top-Warengruppen“-Ansatz oft der schnellste Weg zu belastbaren Ergebnissen.
Mindestens einmal pro Jahr und zusätzlich anlassbezogen, wenn sich Wesentliches ändert (z. B. neuer Lieferant, neue Region, neue Produkte, Hinweise aus Beschwerden). Diese Regelmäßigkeit ist wichtig, damit das System nicht „einschläft“ und Sie auf Veränderungen reagieren können.

Dann kommt es auf schnelles, dokumentiertes Handeln an: Sachverhalt klären, geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten und verfolgen, ob die Maßnahme wirkt. Bei schweren Fällen kann auch eine Eskalation erforderlich sein (z. B. intensivere Kontrollen, Umstellung, im Extremfall Beendigung der Geschäftsbeziehung – abhängig von Einfluss und Zumutbarkeit). Entscheidend ist, dass Sie Ihre Entscheidung und Schritte nachvollziehbar begründen.

Nachrichten

Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog

Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.

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