Abschwächung des LkSG: Was Unternehmen jetzt realistisch erwartet
Änderungen durch die Reform
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde in zentralen Punkten gelockert. Die Berichtspflichten wurden rückwirkend gestrichen, und die Zahl der bußgeldrelevanten Tatbestände wurde deutlich reduziert. Die Kontrollbehörde BAFA hat laufende Prüfungen zu entfallenen Verstößen eingestellt und eröffnet keine neuen Verfahren zu diesen Punkten. Sanktionen sind künftig nur unter hohen Voraussetzungen möglich.
Kurzfristige Entlastung, keine grundlegende Änderung
Trotz der Erleichterungen bleibt der Großteil der Sorgfaltspflichten bestehen. Prozesse wie Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen und Managementreviews müssen weiterhin durchgeführt werden. Die Reform schafft daher nur eine temporäre Entlastung, insbesondere beim administrativen Aufwand. Mit dem erwarteten Inkrafttreten der CSDDD ab Sommer 2027 werden Prüf- und Berichtspflichten voraussichtlich zurückkehren.
Rechtliche Unsicherheit
Einzelne Elemente der Reform könnten möglicherweise nicht mit EU-Recht vereinbar sein. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wäre jedoch frühestens nach Inkrafttreten der CSDDD zu erwarten, sodass praktische Auswirkungen begrenzt wären. Der endgültige Umfang der CSDDD ist durch laufende EU-Verhandlungen noch nicht absehbar.
Unternehmenspraxis: Beispiele aus verschiedenen Branchen
Mehrere große Unternehmen haben angekündigt, ihre etablierten Sorgfaltspflichten unverändert fortzuführen.
Unternehmen mit globalen Lieferketten betonen, dass der Wegfall der Berichtspflicht zwar Bürokratie reduziert, die inhaltlichen Anforderungen jedoch weiterhin relevant bleiben. Andere Unternehmen setzen bewusst weiterhin auf transparente und regelkonforme Berichterstattung, unabhängig vom Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung. Auch Unternehmen aus der Lebensmittelbranche halten an ihren bestehenden Managementsystemen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten fest.
Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren kurzfristig von weniger Druck seitens ihrer größeren Geschäftspartner. Wie dauerhaft diese Entlastung ist, hängt jedoch von den Entscheidungen zur CSDDD ab. Insbesondere das weitere EU-Verfahren wird bestimmen, welche Anforderungen mittelbar oder unmittelbar auf sie zukommen.
Blick nach vorn
Die kommenden Monate sind entscheidend. Die Zukunft der europäischen Sorgfaltspflichten hängt stark davon ab, ob und wie die CSDDD nach dem Omnibus-Verfahren beschlossen wird. Eine Abschwächung könnte weitreichendere Folgen haben als die aktuellen Änderungen am LkSG.
Mehr Informationen
Fanden Sie diese Kurznachricht interessant? Hier finden Sie den Link zum vollständigen Artikel.

