EUDR EU-Entwaldungsverordnung

Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen

Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, relevante Rohstoffe und Produkte nachweislich entwaldungsfrei und rechtskonform auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die Verordnung eröffnet Unternehmen zugleich die Möglichkeit, aktiv zum Schutz der Regenwälder beizutragen und entwaldungsfreie Lieferketten über den gesamten Wertschöpfungsprozess sicherzustellen.

Mein Beratungsprozess

Zu Beginn meines EUDR-Beratungsprozesses klären wir, ob Ihr Unternehmen als Marktteilnehmer und/oder als Händler betroffen ist und welche Erzeugnisse unter die Verordnung fallen. Anschließend strukturieren wir die Sorgfaltspflichten: Welche Informationen müssen Sie zu Produkten, Mengen, Herkunftsländern, Flächen und Lieferanten erfassen und welche Lieferanten sind in welcher Form involviert.

Danach entwickeln wir einen klaren Prozess für die Sorgfaltserklärung – von der internen Datensammlung bis zur Eingabe in das EU-Informationssystem und der Weitergabe der Referenz- und Prüfnummern. Zum Abschluss legen wir Zuständigkeiten fest und verankern die EUDR-Anforderungen verständlich in Ihre bestehende Prozesslandschaft.

Profilbild von Simon Brechel

Ich helfe Ihnen, die EUDR-Anforderungen effizient umzusetzen.

FAQ EU-Entwaldungsverordnung

Dieser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):

Produkte dürfen nur dann bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie (1) entwaldungsfrei sind (inkl. Stichtag 31.12.2020; bei Holz zählt zusätzlich Waldschädigung), (2) rechtmäßig erzeugt wurden (gemäß den relevanten Gesetzen im Erzeugerland, z. B. Landnutzungsrechte, Umwelt und Arbeitsrecht) und (3) von einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) gedeckt sind. Das ist die „Grundlogik“ der EUDR – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Die Sorgfaltspflicht besteht aus drei Bausteinen: Informationen sammeln, Risiken bewerten und – falls nötig – Risiken mindern. Ziel ist, dass am Ende kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko bleibt, dass das Produkt nicht konform ist. Praktisch heißt das: Lieferkette sauber nachvollziehen, Daten plausibilisieren und die Dokumentation so aufbauen, dass sie einer Kontrolle standhält.
Die Sorgfaltserklärung ist der formale, digitale Nachweis, dass Sie die Sorgfaltspflicht durchgeführt haben und ein Produkt die Anforderungen erfüllt. Marktteilnehmer müssen sie vor dem Inverkehrbringen/Export über das EU Informationssystem bereitstellen; sie enthält u. a. Produkt-/Lieferanteninfos, Geolokation und die Erklärung zum Risikourteil. Die Sorgfaltserklärungen müssen zudem dokumentiert und über Jahre nachvollziehbar archiviert werden.

Das hängt von Ihrer Einordnung ab: Nicht KMU Händler werden im aktuellen Rechtsrahmen in vielen Fällen wie Marktteilnehmer behandelt und unterliegen dann den entsprechenden Pflichten. KMU Händler müssen in der Regel keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, aber sie müssen bestimmte Angaben (u. a. Referenznummern der Sorgfaltserklärungen und Lieferanten-/Kundeninformationen) vorhalten und auf Anfrage vorlegen. Zusätzlich gilt: Wenn neue Informationen auf ein Risiko hindeuten, müssen Unternehmen reagieren und ggf. Behörden informieren.

Ja, die EUDR arbeitet mit einem Benchmarking-System, das Länder (bzw. Regionen) als low / standard / high riskeinstuft. Für Produkte aus Low Risk Ländern kann es eine vereinfachte Sorgfaltspflicht geben (z. B. weniger Schritte bei Risikoanalyse/-minderung) – allerdings nur, wenn die Lieferkette nicht komplex ist und kein Umgehungs-/Vermischungsrisiko besteht. Wichtig: Auch bei Low Risk müssen Traceability und Kerndaten (inkl. Geolokation) sauber vorliegen.

Die Sorgfaltspflicht besteht aus drei Bausteinen: Informationen sammeln, Risiken bewerten und – falls nötig – Risiken mindern. Ziel ist, dass am Ende kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko bleibt, dass das Produkt nicht konform ist. Praktisch heißt das: Lieferkette sauber nachvollziehen, Daten plausibilisieren und die Dokumentation so aufbauen, dass sie einer Kontrolle standhält.
Die Sorgfaltserklärung ist der formale, digitale Nachweis, dass Sie die Sorgfaltspflicht durchgeführt haben und ein Produkt die Anforderungen erfüllt. Marktteilnehmer müssen sie vor dem Inverkehrbringen/Export über das EU Informationssystem bereitstellen; sie enthält u. a. Produkt-/Lieferanteninfos, Geolokation und die Erklärung zum Risikourteil. Die Sorgfaltserklärungen müssen zudem dokumentiert und über Jahre nachvollziehbar archiviert werden.
Das hängt von Ihrer Einordnung ab: Nicht KMU Händler werden im aktuellen Rechtsrahmen in vielen Fällen wie Marktteilnehmer behandelt und unterliegen dann den entsprechenden Pflichten. KMU Händler müssen in der Regel keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, aber sie müssen bestimmte Angaben (u. a. Referenznummern der Sorgfaltserklärungen und Lieferanten-/Kundeninformationen) vorhalten und auf Anfrage vorlegen. Zusätzlich gilt: Wenn neue Informationen auf ein Risiko hindeuten, müssen Unternehmen reagieren und ggf. Behörden informieren.

Ja, die EUDR arbeitet mit einem Benchmarking-System, das Länder (bzw. Regionen) als low / standard / high riskeinstuft. Für Produkte aus Low Risk Ländern kann es eine vereinfachte Sorgfaltspflicht geben (z. B. weniger Schritte bei Risikoanalyse/-minderung) – allerdings nur, wenn die Lieferkette nicht komplex ist und kein Umgehungs-/Vermischungsrisiko besteht. Wichtig: Auch bei Low Risk müssen Traceability und Kerndaten (inkl. Geolokation) sauber vorliegen.

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