Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen
Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, relevante Rohstoffe und Produkte nachweislich entwaldungsfrei und rechtskonform auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die Verordnung eröffnet Unternehmen zugleich die Möglichkeit, aktiv zum Schutz der Regenwälder beizutragen und entwaldungsfreie Lieferketten über den gesamten Wertschöpfungsprozess sicherzustellen.
Mein Beratungsprozess
Zu Beginn meines EUDR-Beratungsprozesses klären wir, ob Ihr Unternehmen als Marktteilnehmer und/oder als Händler betroffen ist und welche Erzeugnisse unter die Verordnung fallen. Anschließend strukturieren wir die Sorgfaltspflichten: Welche Informationen müssen Sie zu Produkten, Mengen, Herkunftsländern, Flächen und Lieferanten erfassen und welche Lieferanten sind in welcher Form involviert.
Danach entwickeln wir einen klaren Prozess für die Sorgfaltserklärung – von der internen Datensammlung bis zur Eingabe in das EU-Informationssystem und der Weitergabe der Referenz- und Prüfnummern. Zum Abschluss legen wir Zuständigkeiten fest und verankern die EUDR-Anforderungen verständlich in Ihre bestehende Prozesslandschaft.
FAQ EU-Entwaldungsverordnung
Dieser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema EU-Entwaldungsverordnung (EUDR):
Produkte dürfen nur dann bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie (1) entwaldungsfrei sind (inkl. Stichtag 31.12.2020; bei Holz zählt zusätzlich Waldschädigung), (2) rechtmäßig erzeugt wurden (gemäß den relevanten Gesetzen im Erzeugerland, z. B. Landnutzungsrechte, Umwelt und Arbeitsrecht) und (3) von einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) gedeckt sind. Das ist die „Grundlogik“ der EUDR – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Das hängt von Ihrer Einordnung ab: Nicht KMU Händler werden im aktuellen Rechtsrahmen in vielen Fällen wie Marktteilnehmer behandelt und unterliegen dann den entsprechenden Pflichten. KMU Händler müssen in der Regel keine eigene Sorgfaltserklärung abgeben, aber sie müssen bestimmte Angaben (u. a. Referenznummern der Sorgfaltserklärungen und Lieferanten-/Kundeninformationen) vorhalten und auf Anfrage vorlegen. Zusätzlich gilt: Wenn neue Informationen auf ein Risiko hindeuten, müssen Unternehmen reagieren und ggf. Behörden informieren.
Ja, die EUDR arbeitet mit einem Benchmarking-System, das Länder (bzw. Regionen) als low / standard / high riskeinstuft. Für Produkte aus Low Risk Ländern kann es eine vereinfachte Sorgfaltspflicht geben (z. B. weniger Schritte bei Risikoanalyse/-minderung) – allerdings nur, wenn die Lieferkette nicht komplex ist und kein Umgehungs-/Vermischungsrisiko besteht. Wichtig: Auch bei Low Risk müssen Traceability und Kerndaten (inkl. Geolokation) sauber vorliegen.
Ja, die EUDR arbeitet mit einem Benchmarking-System, das Länder (bzw. Regionen) als low / standard / high riskeinstuft. Für Produkte aus Low Risk Ländern kann es eine vereinfachte Sorgfaltspflicht geben (z. B. weniger Schritte bei Risikoanalyse/-minderung) – allerdings nur, wenn die Lieferkette nicht komplex ist und kein Umgehungs-/Vermischungsrisiko besteht. Wichtig: Auch bei Low Risk müssen Traceability und Kerndaten (inkl. Geolokation) sauber vorliegen.
Nachrichten
Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog
Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Kundenreferenzen
Unternehmen, die auf meine Nachhaltigkeitsexpertise setzen































Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht informiert über die ökologische und soziale Leistung einer Organisation. Neben dem Geschäftsbericht ist dieser ein elementarer Bestandteil der Kommunikationspolitik eines Unternehmens. Die Form der Veröffentlichung kann sich an standardisierten Rahmenwerken wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder den zehn Prinzipien der UN Global Compact orientieren.
Mehr dazu entnehmen Sie meinem Video: „Die wichtigsten Standards für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Unternehmen“
Global Reporting Initiative (GRI)
Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt und veröffentlicht Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Prinzipien der Berichterstattung des sog. GRI-Standards gewährleisten Transparenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit. Sie beziehen sich sowohl auf die Berichtsinhalte, als auch auf die Berichtsqualität. So muss zur Bestimmung des Berichtsinhalts eine Stakeholder- & Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Kriterien der Berichtsqualität sind Genauigkeit, Ausgewogenheit, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität.
Stakeholderanalyse
Stakeholder sind alle Individuen, gesellschaftlichen Gruppen oder Institutionen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind. Mithilfe einer Stakeholderanalyse wird systematisch ermittelt, welche Anspruchsgruppen in und um ein Unternehmen existieren, welche Interessen sie verfolgen und wie hoch deren Einfluss ist. Im Nachhaltigkeitsmanagement kommt der Beachtung der Stakeholderinteressen eine große Bedeutung zu. Ein nachhaltiges Unternehmen sollte die Ansprüche unterschiedlicher Stakeholder kennen und sich um einen Interessenausgleich bemühen.
Wesentlichkeitsanalyse
Mit einer Wesentlichkeitsanalyse werden die wesentlichen Themen eines Unternehmens und seiner Stakeholder ermittelt. Laut dem GRI-Standard kann ein Thema aus zwei Gründen wesentlich sein: Wenn es erhebliche ökonomische, ökologische und sozialen Auswirkungen widerspiegelt oder sich stark auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder auswirkt.
Geförderte Nachhaltigkeitsberatungen für KMUs
Beratungen im Bereich Nachhaltigkeit sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows.
Für Bestandsunternehmen bis maximal 250 Mitarbeitende können Nachhaltigkeitsberatungen im Rahmen der Beratungsförderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst werden. Damit soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Als gelisteter Nachhaltigkeitsberater bei der BAFA darf ich auf meiner Internetseite über die Möglichkeiten einer Beratungsförderung informieren, diese jedoch nicht aktiv bewerben. Falls Sie mehr über die Art, Umfang oder Höhe der Bezuschußung zu einer Nachhaltigkeitsberatung erfahren möchten, können Sie mich gerne kontaktieren.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der BAFA.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden.
DNK-Erklärung
In einer DNK-Erklärung berichten Unternehmen über ihre aktuellen und geplanten Nachhaltigkeitsaktivitäten aus den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Eine DNK-Erklärung umfasst 20 DNK-Kriterien und bildet einen sehr guten Einstieg in die strategische Nachhaltigkeitsarbeit.
Umfang & Inhalt einer DNK-Erklärung:
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