Neue Pläne zur EUDR: Was sich für Unternehmen ändern könnte
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Die EU-Kommission hat einen neuen Fahrplan zur Entwaldungsverordnung vorgelegt. Ziel ist es, die Umsetzung zu erleichtern und rechtliche Übergänge für verschiedene Unternehmensgrößen zu schaffen. Der Vorschlag wird derzeit im EU-Parlament und im Europäischen Rat beraten.
Geplante Entlastungen im Informationssystem
Ein zentraler Punkt des Vorschlags betrifft die Pflichten in der Lieferkette. Unternehmen der nachgelagerten Stufen sollen künftig keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen müssen. Dadurch soll das EU-Informationssystem entlastet und effizienter nutzbar werden.
Neue Übergangsfristen
Für unterschiedliche Unternehmensgrößen sind gestaffelte Zeitpläne vorgesehen:
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Kleinst- und Kleinunternehmen sollen die Vorgaben erst ab dem 30. Dezember 2026 anwenden müssen.
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Mittlere und große Unternehmen bleiben beim Starttermin 30. Dezember 2025, erhalten jedoch eine sechsmonatige Phase ohne Sanktionen, falls sie bei Kontrollen noch nicht vollständig regelkonform sind.
Vorbereitung auf Verzögerungen
Die EU-Kommission entwickelt Notfallpläne, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Pflichten nachkommen können, selbst wenn die vorgeschlagenen Änderungen nicht rechtzeitig verabschiedet werden. Ein Zeitpunkt für eine politische Einigung liegt noch nicht fest.
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