09/25: Wie es um die CSRD-Pflicht für Unternehmen steht

Gesetzliche Entwicklungen in Deutschland und der EU

Der deutsche Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der CSRD hat nach längerer Blockade wieder Fahrt aufgenommen. Ein neuer Referentenentwurf folgt weitgehend den EU-Vorgaben und sieht eine gestaffelte Einführung der Berichtspflicht vor. Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung und mehr als 500 Beschäftigten sollen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2027 berichten. Kapitalgesellschaften bis 1.000 Mitarbeitende erhalten zwei Jahre Aufschub, kleinere Unternehmen könnten vollständig ausgenommen werden.

Parallel passt die EU über verschiedene Maßnahmen – unter anderem Omnibus-Initiative und „Quick-Fix“ – Fristen und Inhalte an. Unternehmen der ersten Welle (Berichtspflicht ab 2024) dürfen bestimmte komplexe Themen vorübergehend auslassen, sofern sie nicht wesentlich sind.

Anforderungen an Inhalt und Prüfung

Nachhaltigkeitsberichte sollen künftig:

  • Bestandteil des Lageberichts werden

  • im elektronischen ESEF-Format erscheinen

  • mit XBRL-Tags maschinenlesbar sein

Die Prüfung erfolgt durch Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit. Ein Prüfungsvermerk dokumentiert das Ergebnis.

Rolle des Mittelstands und Bedeutung des VSME-Standards

Viele mittelständische Unternehmen bereiten sich freiwillig auf die Berichterstattung vor. Rund 62 Prozent erstellen bereits eigene Berichte. Für KMU empfiehlt die EU offiziell den freiwilligen VSME-Standard. Er erleichtert die Beantwortung von Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Lieferkette und besteht aus:

  • einem Basismodul

  • einem optionalen Zusatzmodul mit Umwelt- und Sozialkennzahlen sowie strategischen Elementen

Der Bericht sollte jährlich erfolgen; ab dem zweiten Jahr gehören Vorjahresvergleiche dazu. Anzeigen im Basismodul können bei Nichtrelevanz entfallen, um Aufwand zu reduzieren.

Entstehung und mögliche Verbindlichkeit des VSME

Der VSME wurde von EFRAG mit Pilotunternehmen verschiedener Branchen entwickelt. Unterstützende Materialien wie Excel-Vorlagen und Erklärvideos sollen die Anwendung erleichtern. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt könnte der Standard künftig rechtlich verbindlich werden, falls er von einer Empfehlung in eine delegierte Verordnung übergeht.

Auswirkungen und offene Fragen

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für viele große Unternehmen verpflichtend, während sich kleineren Betrieben vor allem über freiwillige Standards neue Optionen bieten. Wie gut die Balance zwischen Transparenz und Entlastung gelingt, hängt von der Abstimmung zwischen EU-Recht, nationaler Gesetzgebung und praktischer Umsetzbarkeit ab. Offen bleibt, ob der VSME verbindlich wird, welche Unterstützung für Unternehmen entsteht und wie synchron nationale und europäische Prozesse laufen.


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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.