BAFA konkretisiert Anforderungen an Risikoanalyse im LkSG
Mit einem neuen FAQ-Papier gibt das BAFA Unternehmen praxisnahe Hinweise zur risikobasierten Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Klar wird: Pauschale Abfragen bei allen Zulieferern sind weder notwendig noch rechtskonform. Stattdessen soll gezielt nach tatsächlichen Risiken vorgegangen werden. Ich denke, das Papier schafft mehr Klarheit – und wird eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis.
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