CBAM-Erleichterungen für Unternehmen ab 2026 geplant

Mit dem Start der CBAM-Pflichtberichte ab 2026 sollen Unternehmen entlastet werden: Eine Untergrenze von 50 t Nettomasse befreit kleinere Importeure, Fristen verschieben sich auf den 31. August. CBAM-Vertreter dürfen künftig Erklärungen übernehmen, Standardwerte und Faktoren sollen fehlende Daten aus Drittstaaten ersetzen. Ziel: praktikable Umsetzung trotz komplexer Lieferketten.

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