CLP „Stop-the-clock“: Neue Kennzeichnungs- und Onlinepflichten auf 01.01.2028 verschoben

Rat und EU-Parlament haben eine „Stop-the-clock“-Regelung beschlossen, die den Start zahlreicher Vorgaben der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung) auf den 1. Januar 2028 verschiebt. Das Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hatte.

Betroffen sind insbesondere neue Regeln zu Fristen für Neukennzeichnung bei geänderter Einstufung, zum Format von Kennzeichnungsetiketten, zu Informationspflichten in Werbung, Online-Handel und Fernabsatzsowie Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.

Ursprünglich sollten diese Bestimmungen teils bereits ab 1. Juli 2026, teils ab 1. Januar 2027 gelten. Die Verschiebung gibt Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung und reduziert kurzfristig den Anpassungsdruck.

Parallel laufen die Verhandlungen über den zweiten Teil des Chemikalien-Omnibusses, der inhaltliche Änderungen an der CLP-Verordnung bringen soll – mit dem Ziel, Vereinfachungen zu erreichen, insbesondere für KMU.

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Die vollständigen Daten und Hintergründe finden Sie im Originalartikel.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.