Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen
Sorgfaltspflichten der EUDR sicher umsetzen
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, relevante Rohstoffe und Produkte nachweislich entwaldungsfrei und rechtskonform auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die Verordnung eröffnet Unternehmen zugleich die Möglichkeit, aktiv zum Schutz der Regenwälder beizutragen und entwaldungsfreie Lieferketten über den gesamten Wertschöpfungsprozess sicherzustellen.
Mein Beratungsprozess
Zu Beginn meines EUDR-Beratungsprozesses klären wir, ob Ihr Unternehmen als Marktteilnehmer und/oder als Händler betroffen ist und welche Erzeugnisse unter die Verordnung fallen. Anschließend strukturieren wir die Sorgfaltspflichten: Welche Informationen müssen Sie zu Produkten, Mengen, Herkunftsländern, Flächen und Lieferanten erfassen und welche Lieferanten sind in welcher Form involviert.
Danach entwickeln wir einen klaren Prozess für die Sorgfaltserklärung – von der internen Datensammlung bis zur Eingabe in das EU-Informationssystem und der Weitergabe der Referenz- und Prüfnummern. Zum Abschluss legen wir Zuständigkeiten fest und verankern die EUDR-Anforderungen verständlich in Ihre bestehende Prozesslandschaft.
Nachrichten
Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog
Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.


































