CSRD-Umsetzungsgesetz: Entwurf bringt Klarheit für Unternehmen
Am 10. Juli 2025 hat das Justizministerium den neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vorgestellt. Geplant ist eine 1:1-Übernahme ins deutsche Recht, inklusive Anpassungen im HGB, Wertpapierhandelsgesetz und der Wirtschaftsprüferordnung. Neu sind u. a. der Schwellenwert von 1.000 Mitarbeitenden sowie die Verschiebung für Welle 2 und 3 um zwei Jahre. Für Unternehmen bedeutet das: Die Berichtspflichten kommen – teils früher als erwartet. Wer betroffen ist, sollte zeitnah die Anforderungen prüfen, interne Prozesse anpassen und nötige Berichtsstrukturen aufbauen.
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