EnEfG-Novelle beschlossen: Entlastungen geplant, aktuelle Pflichten gelten bis mindestens 2026 weiter
Das Entlastungskabinett hat am 05.11.2025 ein Eckpunktepapier zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) verabschiedet. Kernziel: vollständige Angleichung an die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und Rückbau nationaler Zusatzanforderungen („Goldplating“).
Für Unternehmen heißt das: Entlastungen sind in Aussicht, treten jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft. Bis dahin bleiben sämtliche Pflichten unverändert – darunter Energieaudits, Energiemanagementsysteme (EnMS) und weitere Effizienzanforderungen.
Geplante Änderungen: 1:1-Umsetzung der EED, Bürokratieabbau (vereinfachte Prozesse, klarere Definitionen), weniger deutsche Sonderregelungen und mehr EU-Harmonisierung für bessere Vergleichbarkeit und Planungssicherheit. Der Zeithorizont: Inkrafttreten frühestens 2026/2027.
Besonders KMU könnten langfristig profitieren (weniger Zusatzpflichten, geringere Kosten), müssen aber bis zur Novelle alle Anforderungen erfüllen. Große und energieintensive Unternehmen gewinnen Rechtssicherheit, bleiben aber wegen der EED weiterhin stärker im Fokus. Vorteile haben Unternehmen mit ISO 50001 oder EMAS, da sie Nachweise und Integration neuer Anforderungen leichter erfüllen können.
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