Entwaldungsverordnung: EU-Kommission plant erneute Verschiebung

Aktueller Stand der Verordnung

Die EU-Kommission plant eine erneute Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EUDR). Ausschlaggebend sind technische Probleme beim zentralen IT-System, das für die Erfassung und Prüfung der Due-Diligence-Erklärungen notwendig ist. Ohne funktionierende digitale Infrastruktur sieht die Kommission die rechtskonforme Umsetzung als gefährdet. Eine weitere Fristverlängerung müsste vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden.

Zeitplan und Anwendungspflichten

Der ursprünglich geplante Start Ende 2024 wurde bereits um zwölf Monate verschoben. Der aktuelle Geltungsbeginn ist für den 30. Dezember 2025 vorgesehen, für kleinere Betriebe ab dem 30. Juni 2026. Der Zeitplan könnte nun erneut angepasst werden.

Inhalte der EUDR und technische Anforderungen

Die Verordnung erlaubt das Inverkehrbringen von Rohstoffen wie Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk oder Rindfleisch nur, wenn sie nicht aus nach dem Stichtag 31. Dezember 2020 gerodeten Flächen stammen und die Produktion rechtskonform war. Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht erfüllen und eine Due-Diligence-Erklärung über das geplante IT-System abgeben. Dieses System soll Herkunftsdaten, Geokoordinaten, Mengenangaben und Lieferketteninformationen verarbeiten und allen beteiligten Akteuren bereitstellen.

Reaktionen von Unternehmen und Politik

Unternehmen begrüßen zusätzliche Zeit aufgrund hoher Dokumentations- und Systemanforderungen, kritisieren aber unklare Vorgaben. Die Bundesregierung unterstützt eine praxistaugliche Umsetzung und fordert eine verlängerte Übergangsphase. Druck kommt besonders aus Forst- und Holzwirtschaft, die komplexe Datenerhebungen und technische Anforderungen als Belastung sehen.

Kritik aus Umwelt- und zivilgesellschaftlichen Organisationen

Umweltverbände und internationale NGOs warnen, dass eine Verzögerung die Glaubwürdigkeit der EU im Waldschutz schwächt und Reformprozesse in Erzeugerländern behindern könnte. Zudem besteht das Risiko, dass sich Handelsströme in unregulierte Märkte verlagern oder Kleinbauern ohne ausreichende Unterstützung ausgeschlossen werden.

Politische Optionen und Risiken

Einige Abgeordnete diskutieren Erleichterungen wie eine Kategorie für risikoarme Produkte oder Regionen. Gleichzeitig wird auf mögliche Fehlanreize hingewiesen: Ausweichbewegungen in benachbarte Ökosysteme oder Verschiebungen in informelle Handelswege könnten die Ziele der EUDR unterlaufen. Ein Ausfall des IT-Systems hätte neben wirtschaftlichen Risiken auch Folgen für das Vertrauen in das gesamte Regelwerk.

Beispiele aus der Praxis

Pilotprojekte zeigen, dass rückverfolgbare Lieferketten technisch umsetzbar sind. In einigen mittelamerikanischen Regionen wurden bereits Systeme mit QR-Codes und Geolokalisierung aufgebaut, die EUDR-Anforderungen entsprechen und als Modell für breitere Anwendungen dienen könnten.


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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.