EU-Parlament lockert europäisches Lieferkettengesetz deutlich
Beschlusslage
Das Europäische Parlament hat Mitte November 2025 einer weitgehenden Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie zugestimmt. Die Entscheidung kam mit einer Mehrheit aus konservativen und rechten Fraktionen zustande. Damit kann das Parlament nun in die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten eintreten.
Zentrale inhaltliche Änderungen
Der Anwendungsbereich der Lieferkettenrichtlinie wird stark eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erfasst werden. Ursprünglich lagen die Schwellen deutlich niedriger. Zudem entfällt die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen. Unternehmen werden nicht mehr verpflichtet, Klimapläne zur Einhaltung der Klimaziele zu erstellen. Auch die Pflicht, die gesamte Lieferkette umfassend zu überprüfen, wird reduziert.
Politischer Kontext
Die Parlamentsposition geht über die ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen Anpassungen hinaus. Kritiker sehen darin eine Abkehr von zentralen Elementen des Green Deal. Die Abstimmung war politisch umstritten, da die Mehrheit nur mit Unterstützung rechter Fraktionen zustande kam. Sozialdemokraten und Grüne kritisieren dies als problematisch für die demokratische Zusammenarbeit im Parlament.
Reaktionen
Wirtschaftsverbände begrüßen die Lockerungen als Entlastung für Unternehmen und als Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Aus anderen politischen Lagern kommt die Einschätzung, dass ein starkes Lieferkettengesetz langfristig faire Unternehmen schützen und Wettbewerbsvorteile schaffen könnte.
Weiteres Verfahren
Nach dem Parlamentsbeschluss folgen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Dort wird über den endgültigen Rechtsrahmen entschieden. Parallel zeichnet sich ab, dass auch weitere klima- und nachhaltigkeitsbezogene EU-Regelungen im Zuge von Deregulierungsdebatten überprüft werden.
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