EU-Verbot von Zwangsarbeit: Neue Produktanforderungen für Unternehmen

Ziel und Gegenstand der Verordnung

Mit der Forced Labour Regulation (EU 2024/3015) verbietet die EU ab 2027 Produkte und Produktkomponenten, die ganz oder teilweise unter Zwangsarbeit hergestellt wurden. Der Ansatz ist produktbezogen: Nicht Prozesse oder Berichte stehen im Fokus, sondern das konkrete Erzeugnis im Binnenmarkt.

Geltungsbereich

Die Regelung gilt für alle wirtschaftlichen Akteure, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Herkunftsland. Betroffen sind Hersteller, Zulieferer, Händler, Importeure und Exporteure. Auch einzelne Bauteile können ein Produktverbot auslösen. Sektoren mit erhöhten Risiken sind unter anderem Textilien, Elektronik, Rohstoffe, Landwirtschaft, Fischerei sowie Bau- und Natursteine.

Umsetzung und Zuständigkeiten

Die EU richtet ein zentrales Meldeportal sowie eine Risikodatenbank für Hochrisikobereiche ein. Nationale Behörden prüfen Verdachtsfälle innerhalb der EU, die Europäische Kommission Fälle außerhalb der EU. Die Ermittlungs- und Beweislast liegt bei den Behörden; Unternehmen müssen jedoch vollständige Informationen zu ihren Lieferketten bereitstellen können.

Zeitplan

Die Verordnung ist seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft. Bis Ende 2025 bauen die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten und Durchsetzungsstrukturen auf; Leitlinien werden für 2026 erwartet. Ab dem 14. Dezember 2027 gilt das Verbot vollständig.

Konsequenzen bei Verstößen

Festgestellte Produkte mit Zwangsarbeit müssen vom Markt genommen und vernichtet oder entsorgt werden; Import und Export werden untersagt. Zusätzlich drohen Bußgelder, deren Höhe die Mitgliedstaaten festlegen. Öffentliche Bekanntmachungen von Rückrufen bergen erhebliche Reputationsrisiken.

Vorbereitung für Unternehmen

Empfohlen sind frühzeitige Lieferkettenkartierung, Risikoanalysen nach Länder- und Sektorrisiken (u. a. anhand von ILO-Indikatoren), vertragliche Offenlegungs- und Auditpflichten, Verfahren zum Umgang mit Verstößen sowie eine belastbare Dokumentation. Vorhandene Systeme sollten gestärkt statt paralleler Prozesse aufgebaut werden.

Chancen durch frühzeitige Compliance

Konsequente Prävention von Zwangsarbeit kann Reputation und Differenzierung stärken, Lieferketten resilienter machen, ESG-Bewertungen verbessern, Innovation fördern und Marktzugang sichern. Der Fokus verschiebt sich von formaler Berichterstattung zu wirksamer Produkt-Compliance.


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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.