EUDR erneut verschoben: EU-Parlament stimmt für Aufschub bis Ende 2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), 2023 beschlossen, wird erneut vertagt: Nach der ersten Verschiebung auf Ende 2025 hat das EU-Parlament am 26.11.2025 für einen weiteren Aufschub bis Ende 2026 gestimmt (402 Ja / 250 Nein). Kritisch gesehen wird, dass die Mehrheit auch durch Stimmen rechtsextremer Abgeordneterzustande kam. Zudem soll die Verordnung bereits im April 2026 überprüft und ggf. abgeschwächt werden – noch bevor sie gilt.
Unternehmen müssten für Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk u. a. nachweisen, dass die Waren nicht von nach dem 31.12.2020 entwaldeten Flächen stammen – inklusive GPS-Koordinaten, Lieferkettendokumentation und Sorgfaltserklärungen.
Hauptgründe für die Verzögerung: unzuverlässige IT-Infrastruktur, verspätete Risikoklassifizierung der Herkunftsländer, fehlende Kapazitäten vieler Produzenten sowie teils verweigerte Geodaten (z. B. China). Ohne Verschiebung hätte ab 30.12.2025 faktisch ein Importstopp für nicht-konforme Waren gedroht – mit Risiko von Preissteigerungen und Versorgungslücken.
Als Entlastung sieht der Kompromiss vor, dass künftig nur der Erstinverkehrbringer in der EU eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben muss; nachgelagerte Akteure sollen auf eine Referenznummer zurückgreifen können. Branchen fordern zusätzlich eine Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne Entwaldungsproblem.
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