EUDR: EU-Parlament stimmt für 1 Jahr Aufschub und schlankere Sorgfaltspflichten
Das EU-Parlament hat für eine erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um 1 Jahr sowie Vereinfachungen der Sorgfaltspflichten gestimmt und damit weitgehend die Ratsposition übernommen (basierend auf abgestimmten deutschen Vorschlägen).
Zentrale Änderung: Die Pflicht zur Abgabe der Sorgfaltserklärung soll nur noch bei den Unternehmen liegen, die das betroffene Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen. Entlang der Lieferkette sollen zudem keine Referenznummern mehr gesammelt werden müssen.
Entscheidend ist nun das Trilogverfahren (Parlament, Rat, Kommission): Erst wenn rechtzeitig vor Weihnachten eine Einigung erzielt wird, können Änderungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und rechtskräftig werden.
Eine finale Entscheidung wird in der Vorweihnachtswoche 2025 (15.–18. Dezember) erwartet. Kommt keine Einigung zustande, gilt der bisherige Anwendungsbeginn: 30. Dezember 2025.

