Europaparlament beschließt Vereinfachungen beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Wesentliche Entscheidungen des Europaparlaments

Das Europäische Parlament hat umfassende Anpassungen am CO₂-Grenzausgleichsmechanismus beschlossen. Ziel ist eine deutliche Entlastung kleiner Importeure sowie eine Vereinfachung administrativer Prozesse, ohne die Klimaziele der EU zu schwächen. Die Zustimmung des Rates gilt als sicher.

Entlastung durch neuen Schwellenwert

Ein neuer De-minimis-Wert befreit Importe bis 50 Tonnen pro Importeur und Jahr von der CBAM-Pflicht. Damit fallen rund 90 Prozent der betroffenen Importeure – vor allem KMU und Privatpersonen – aus dem Anwendungsbereich heraus. Trotz dieser Erleichterung bleiben etwa 99 Prozent der erfassten Emissionen weiterhin abgedeckt.

Anpassungen für verbleibende CBAM-Pflichtige

Unternehmen, die weiterhin CBAM-pflichtig sind, müssen administrative Änderungen beachten. Dazu gehören angepasste Genehmigungsverfahren, aktualisierte Emissionsberechnungen und überarbeitete Prüfprozesse. Die Abgabefrist für die CBAM-Erklärung wurde auf Ende Oktober verlängert.

Start des Zertifikatekaufs

Der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten beginnt im Februar 2027. Die Pflicht gilt rückwirkend für relevante Importe aus 2026. Unternehmen erhalten damit mehr Vorbereitungszeit, bleiben aber finanziell verpflichtet.

Bedeutung und Ausblick

CBAM dient der Vermeidung von Carbon Leakage und soll sicherstellen, dass importierte Waren die gleichen CO₂-Kosten tragen wie EU-Produkte. Anfang 2026 prüft die EU eine mögliche Ausweitung auf weitere ETS-Sektoren. Nach der formalen Zustimmung des Rates treten die Änderungen kurz nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.


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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.