Externe CSRD-Prüfung: Neue Orientierungshilfe für Unternehmen
Hintergrund zur CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet viele Unternehmen in den kommenden Jahren zur Veröffentlichung eines geprüften Nachhaltigkeitsberichts. Je nach Größe und Rechtsform gelten gestaffelte Fristen. In Deutschland soll die Prüfung durch Abschlussprüfer oder andere Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Neuer Readiness Check von IDW und DNK
Das Institut der Wirtschaftsprüfer und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex haben eine gemeinsame Praxishilfe entwickelt. Sie soll Unternehmen helfen, ihre Berichterstattung strukturiert auf die externe Prüfung vorzubereiten. Das Dokument basiert auf Erfahrungen aus gemeinsamen Webinaren und bietet praxisnahe Orientierung.
Inhalte des Readiness Checks
Der Leitfaden beschreibt, wie eine Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung abläuft und welche Anforderungen gelten. Er erläutert die Unterschiede zwischen Prüfungen mit begrenzter und hinreichender Sicherheit. Zudem enthält er Hinweise zu Prozessen, Zuständigkeiten und Informationen, die für eine prüfungssichere Berichterstattung notwendig sind. Unternehmen erhalten außerdem einen Überblick über die aktuelle europäische und nationale Rechtslage.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen sollen frühzeitig geeignete Berichts- und Prüfungsprozesse aufbauen, um Daten verlässlich bereitzustellen und den Aufwand der Prüfung zu reduzieren. Der Readiness Check dient als Orientierung, um interne Strukturen anzupassen und sich auf künftige Anforderungen einzustellen.
Ausblick auf Gesetzgebung und Standards
Der genaue Anwendungsbereich der CSRD wird auf EU-Ebene noch verhandelt. In Deutschland liegt ein neuer Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung vor. Parallel arbeitet die EFRAG an einer Überarbeitung der ersten Berichtsstandards. Wann endgültige Rechtssicherheit besteht, bleibt offen.
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