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Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärungen

Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitserklärungen

Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen zu einer umfassenden, prüfbaren Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der ESRS. Die damit einhergehende Berichtspflicht bietet Unternehmen eine große Chance, Nachhaltigkeit systematisch zu verankern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Mein Beratungsprozess

Meine CSRD-Beratung folgt einem klar strukturierten Prozess, der die Anforderungen der ESRS konsequent in die Unternehmenspraxis überführt. Zunächst führen wir eine Wesentlichkeitsanalyse nach doppelter Wesentlichkeit durch und binden relevante Stakeholder ein. Anschließend analysieren wir bestehende Strukturen mittels Gap-Analyse und entwickeln einen präzisen Projektplan.

Gemeinsam richten wir ein effizientes Datenmanagement ein, definieren relevante KPIs und schaffen eine transparente Reporting-Struktur. In der nächsten Phase begleite ich Sie bei der Erstellung eines prüffähigen, konsistenten Berichts und – auf Wunsch – in der Abstimmung mit Ihrem Wirtschaftsprüfer. Abschließend unterstütze ich Sie bis zur Veröffentlichung und bereite Ihr Unternehmen auf zukünftige CSRD-Berichtszyklen vor.

Profilbild von Simon Brechel

Sie müssen eine Nachhaltigkeitserklärung nach CSRD erstellen? Ich unterstütze Sie bei Analyse, Umsetzung und Berichterstattung.

FAQ CSRD-Nachhaltigkeitserklärungen

Dieser FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema CSRD-Nachhaltigkeitserklärung.

Eine CSRD konforme Nachhaltigkeitserklärung (oft „Sustainability Statement“) ist der standardisierte Nachhaltigkeitsteil im (Konzern )Lagebericht. Sie wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und soll nachvollziehbar machen, welche wesentlichen Auswirkungen Ihr Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat – und wie Nachhaltigkeitsthemen Ihr Geschäft finanziell beeinflussen. Ziel ist vergleichbare, prüfbare und entscheidungsrelevante ESG Information.

Grundsätzlich hängt die Pflicht von Größe, Kapitalmarktorientierung und ggf. EU Bezug ab. Wichtig (Stand Dezember 2025): EU Parlament und Rat haben sich auf eine deutliche Eingrenzung geeinigt; vorgesehen ist eine Pflicht vor allem für Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. € Nettoumsatz (finale Zustimmung der Mitgliedstaaten wird für Anfang 2026 erwartet). Bis Änderungen in nationales Recht umgesetzt sind, kann in Ihrem Land weiterhin der bisherige Rechtsstand maßgeblich sein – ein kurzer Scope Check lohnt sich daher immer.
Die ESRS sind die verbindlichen EU Berichtsstandards für CSRD Nachhaltigkeitserklärungen. Es gibt 12 sektorunabhängige Standards: ESRS 1/2 (Grundlagen & allgemeine Angaben) plus thematische Standards zu Umwelt (E1–E5), Sozialem (S1–S4) und Governance (G1). Grundlogik: Sie berichten verpflichtend die allgemeinen Angaben (ESRS 2) und darüber hinaus die Themen, die durch die Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert werden.

Doppelte Wesentlichkeit heißt: Sie betrachten Nachhaltigkeit aus zwei Perspektiven. Impact Materiality (Inside out): Welche positiven/negativen Auswirkungen hat Ihr Unternehmen auf Menschen und Umwelt? Financial Materiality (Outside in): Welche Nachhaltigkeitsrisiken/-chancen wirken auf Ertrag, Kosten, Vermögenswerte oder Finanzierung? Berichtet wird, was aus einer oder beiden Perspektiven wesentlich ist – diese Analyse steuert dann, welche ESRS Themen und Kennzahlen in den Bericht gehören.

Im Rahmen meiner Beratung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS strukturieren wir Ihren gesamten Prozess CSRD-konform. Wir starten mit einer Kontext- und Stakeholderanalyse und leiten daraus eine Longlist relevanter Nachhaltigkeitsthemen sowie Impacts, Risiken und Chancen (IROs) ab. In moderierten Workshops verdichten wir diese zur Shortlist und bewerten Impact- und finanzielle Wesentlichkeit anhand klar definierter Kriterien und Schwellenwerte. Auf Basis der Bewertung der wesentlichen Chancen, Risiken und Auswirkungen leiten wir die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen ab und bauen darauf die thematische Struktur Ihrer CSRD-Nachhaltigkeitserklärung systematisch auf.
In der Praxis gliedern sich CSRD Berichte meist in: Governance (Zuständigkeiten/Überwachung), Strategie(Einbindung von Nachhaltigkeit ins Geschäftsmodell), Management von Impacts/Risiken/Chancen sowie Kennzahlen & Ziele (inkl. Fortschritt). Dazu kommen – je nach Wesentlichkeit – themenspezifische Angaben, z. B. zu Umweltverschmutzung, Ressourcen, Arbeitskräften, Wertschöpfungskette und Compliance. Wichtig ist: Nicht „alles berichten“, sondern nachvollziehbar begründen, was wesentlich ist und wie die Daten entstanden sind.
Typisch sind quantitative Daten (z. B. Energie, Emissionen, Abfall, Arbeitssicherheit, Fluktuation, Lieferantendaten) plus qualitative Inhalte (Policies, Prozesse, Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten). Die Daten liegen selten „an einer Stelle“, sondern verteilt auf Finanzen/Controlling, EHS/Umwelt, HR, Einkauf, Produktion, Compliance und ggf. IT. Für Teile der Wertschöpfungskette sind – unter Bedingungen – auch Schätzungen/Proxies zulässig, wenn Primärdaten noch nicht verfügbar sind (sauber dokumentiert).

Für CSRD Berichte ist eine externe Assurance vorgesehen (zunächst in der Regel Limited Assurance). Prüfbereit heißt: Jede wesentliche Aussage ist durch Datenquellen, Berechnungslogik, Verantwortlichkeiten und Freigaben belegbar (Audit Trail). EU weit sollen/werden dazu Standards konkretisieren, was Prüfer erwarten; parallel wird der Rechtsrahmen im Zuge der Vereinfachungen weiter angepasst. Praktisch lohnt es sich, früh mit dem Wirtschaftsprüfer über Datenqualität, Stichprobenfähigkeit und Dokumentation zu sprechen.

Nachrichten

Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog

Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.

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