UBA-Bericht zur CSRD: Viele Umweltdaten vorhanden – aber große Lücken bei ESRS-Anforderungen

Mit der CSRD wird Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlich, prüfbar und haftungsrelevant. Ein neuer Abschlussbericht des Umweltbundesamts (UBA) analysiert praxisnah, welche Umweltinformationen Unternehmen bereits erheben – und wo erhebliche Lücken im Hinblick auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bestehen.

Zentrale Erkenntnis: Viele Umweltdaten existieren, etwa zu Energieverbrauch, Emissionen, Wasser oder Abfall, häufig aus Genehmigungen, Umweltmanagementsystemen oder dem E-PRTR. Für die ESRS sind diese Daten jedoch zu fragmentiert und nicht ausreichend in Strategie, Ziele und Steuerung eingebettet.

Besonders kritisch sind Scope-3-Emissionen entlang der Lieferkette (ESRS E1) sowie produktbezogene Umweltwirkungen über den Lebenszyklus (ESRS E5). Hier fehlen in vielen Unternehmen belastbare Daten und Prozesse.

Auch bestehende Sorgfaltspflichten (z. B. Lieferkettengesetz) bieten keine Abkürzung: Risikoanalysen, Beschwerdemechanismen und Maßnahmenpläne müssen für die CSRD neu strukturiert und stärker quantifiziert werden.

Fazit des UBA: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur Management- und Steuerungsaufgabe. Wer frühzeitig beginnt, senkt Kosten und Risiken; spätes Handeln führt zu Zeitdruck und Qualitätsproblemen.

Mehr Informationen

Die vollständigen Daten und Hintergründe finden Sie im Originalartikel.

Profilbild von Simon Brechel

Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.