Zertifizierung nach EMAS
Zertifizierung nach EMAS
EMAS ist der weltweit anspruchsvollste Standard für betriebliches Umweltmanagement. Eine erfolgreiche Zertifizierung verbindet systematischen Umweltschutz mit hoher Rechtssicherheit und transparenter Kommunikation. Für Nachhaltigkeits- und ESG-Verantwortliche schafft EMAS belastbare Daten, stärkt die Effizienz und sichert langfristige Wettbewerbsvorteile im regulierten Unternehmensumfeld.
Der Zertifizierungsprozess
Im Rahmen meiner Tätigkeit als zugelassener Umweltgutachter überprüfe ich Ihr Umweltmanagementsystem nach EMAS unabhängig, objektiv und rechtssicher. Wir starten mit der Abstimmung des Begutachtungsprogramms und der detaillierten Prüfung Ihrer Systemdokumentation, bewerten die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und bereiten so das Audit vor Ort fundiert vor.
Anschließend überprüfe ich im Rahmen des Vor-Ort-Audits die praktische Umsetzung Ihrer Umweltmaßnahmen. Durch Betriebsbegehungen, Stichproben und Mitarbeitergespräche wird die tatsächliche Umweltleistung, deren kontinuierliche Verbesserung, sowie die Einhaltung aller Rechtsvorschriften verifiziert. Abschließend validiere ich die Daten Ihrer Umwelterklärung auf ihre Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit und stelle die offizielle Erklärung gemäß Anhang VII der EMAS-Verordnung aus. Diese Gutachtererklärung bildet die verlässliche Grundlage für Ihre finale Eintragung in das EMAS-Register durch die zuständige IHK oder HWK. Mit der erfolgreichen Registrierung ist der Prozess abgeschlossen und Sie erhalten die Berechtigung, das offizielle EMAS-Logo öffentlichkeitswirksam für Ihr Unternehmen zu nutzen.

Sie möchten Ihr Umweltmanagementsystem nach EMAS und ggf. nach ISO 14001 zertifizieren lassen? Als zugelassener Umweltgutachter stehe ich Ihnen als objektiver und verlässlicher Prüfer langfristig zur Seite.
Zulassungsbereiche
Umweltgutachter dürfen Begutachtungen und Validierungen nach EMAS nur in den Wirtschaftszweigen durchführen, für die sie von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) offiziell zugelassen sind. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Branchen, in denen ich Sie als Umweltgutachter unterstützen darf:
Umweltgutachter für die Automobilindustrie
Die Herstellung von Kraftwagen und Motoren ist geprägt durch komplexe Fertigungsprozesse, strikte regulatorische Vorgaben und vielschichtige Betriebsstrukturen. Als unabhängiger Umweltgutachter validiere ich Umweltmanagementsysteme von OEMs und Zulieferern nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung. Der Prüfungsablauf wird individuell auf die Risikoprofile und Rahmenbedingungen Ihres Standorts abgestimmt. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen z.B. die sachgerechte Validierung der Umweltbetriebsprüfung, die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften sowie die Bestätigung der Verlässlichkeit Ihrer Umweltindikatoren.
Umweltgutachter für Karosserie-, Aufbauten- und Anhängerbau
Die Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern vereint anlagenintensive Serienfertigung mit individuell geprägtem Spezialfahrzeugbau. Als zugelassener und unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Ihr Unternehmen objektiv nach den Vorgaben der EMAS-Verordnung. Der Prüfungsablauf wird individuell auf die Risikoprofile und Fertigungsprozesse Ihres Standorts abgestimmt. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die fachgerechte Validierung Ihrer Umweltbetriebsprüfung, die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Betreiberpflichten – etwa beim Betrieb von Lackier-, Füge- oder Hydraulikanlagen – sowie die Bewertung der Verlässlichkeit Ihrer Umweltindikatoren.
Umweltgutachter für Automobil-Zulieferer & Elektronik
Die Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen, insbesondere im Bereich der Fahrzeug-Elektrik und -Elektronik, ist geprägt durch hochautomatisierte, reinraumbasierte Fertigungsprozesse, strikte OEM-Vorgaben sowie anlagenintensive Fertigungsverfahren. Als zugelassener und unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Tier-1- und Tier-2-Zulieferer nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung. Der Prüfumfang passt sich flexibel den spezifischen Rahmenbedingungen und Risikoprofilen Ihres Standorts an. Im Mittelpunkt der unabhängigen Begutachtung stehen die Validierung Ihrer Umweltbetriebsprüfung, die Verifizierung der Zuverlässigkeit Ihrer Umweltleistung sowie die Überprüfung der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorgaben – z.B. für genehmigungsbedürftige Galvanik-, Lackier- und Abwasserbehandlungsanlagen nach BImSchG und WHG.
Umweltgutachter für die Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung besitzt eine gesetzliche Vorbildfunktion im betrieblichen Umweltschutz. Als zugelassener und unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene nach den strengen Vorgaben der EMAS-Verordnung. Ob Liegenschaften, Fuhrparks oder Bauleitplanung – mein Fokus liegt z.B. auf der objektiven Auditierung Ihrer Umweltbetriebsprüfung und der Validierung Ihrer Umwelterklärung. Ich prüfe Ihre Organisation detailliert auf messbare Ressourceneffizienz und Rechtskonformität hinsichtlich aller bindenden umweltrechtlichen Verpflichtungen. Das Ziel ist ein rechtssicheres, transparentes Umweltmanagement, das dem Vertrauen der Öffentlichkeit standhält. Ich biete unabhängige, fachlich fundierte Prüfungen auf Augenhöhe mit Amtsleitern und Umweltbeauftragten.
Umweltgutachter für Kirchen & religiöse Vereinigungen
Kirchliche und religiöse Vereinigungen verbinden immaterielle und seelsorgerische Aufgaben mit betrieblichem Umweltschutz. Als unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Ihre dezentralen Strukturen und Einrichtungen nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung. Die Prüfung erfasst die Besonderheiten des oft umfangreichen, denkmalgeschützten Gebäudebestands sowie die umweltrelevanten Prozesse in der Beschaffungskette – von Energie und Sanierung über Catering bis hin zu Sakralgütern. Ich auditierte die Funktionsfähigkeit Ihres Umweltmanagementsystems, die Einhaltung aller bindenden umweltrechtlichen Verpflichtungen und die Validität Ihrer Umweltberichterstattung.
Umweltgutachter für politische Parteien & Vereinigungen
Politische Parteien und Vereinigungen stehen bei der Glaubwürdigkeit ihres ökologischen Handelns im besonderen Fokus der Öffentlichkeit. Als unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Ihre Organisationsstrukturen – von der Bundesgeschäftsstelle bis zu regionalen Gliederungen – nach den strengen Anforderungen der EMAS-Verordnung. Die Auditierung berücksichtigt branchenspezifischen Besonderheiten wie z.B. stark schwankende Umweltbelastungen zwischen Normalbetrieb und Wahlkampfphasen, dezentrale Einheiten mit hohem Ehrenamtsanteil sowie die komplexe Datenerfassung über mehrere Organisationsebenen.
Umweltgutachter für sonstige Interessenvertretungen & Vereinigungen
Als unabhängiger Umweltgutachter begutachte ich Interessenvertretungen, NGOs und Vereine gemäß den Vorgaben der EMAS-Verordnung. Die Auditierung berücksichtigt die spezifische Heterogenität dieser Organisationsstrukturen – von dezentralen Vereinsstrukturen mit hohem Ehrenamtsanteil bis hin zu wissensbasierten Geschäftsstellen. Der Prüfumgang umfasst u. a. die objektive Validierung Ihrer Umweltbetriebsprüfung, die Überprüfung der Einhaltung aller bindenden umweltrechtlichen Verpflichtungen sowie die Bewertung indirekter Umweltaspekte. Hierzu zählen z.B. Veranstaltungen, Kampagnenmedien, IT-Infrastruktur und Prozesse in der Beschaffungskette.
FAQs zur Zertifizierung nach EMAS
Ein Umweltgutachter ist eine staatlich zugelassene, unabhängige und objektive Fachperson, die Umweltmanagementsysteme und die Umweltleistung von Organisationen prüft. Zu den Kernaufgaben gehören die Begutachtung vor Ort, die Verifizierung der Rechtskonformität sowie die Validierung der Umwelterklärung nach der EMAS-Verordnung. Durch die Ausstellung der offiziellen Gutachtererklärung schafft er die rechtssichere Grundlage für die Registrierung des Unternehmens im EMAS-Register.
Die Zulassung erfolgt in Deutschland über die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) auf Basis des Umweltauditgesetzes (UAG). Voraussetzung ist eine mehrjährige eigenverantwortliche Berufserfahrung im betrieblichen Umweltschutz und die erfolgreiche mündliche Fachkundeprüfung vor der Prüfungskommission der DAU.
Ja, ein Umweltgutachter darf auch beim Aufbau eines Umweltmanagements (z. B. nach EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001) beratend unterstützen. Allerdings verlangen die EMAS-Verordnung und das Umweltauditgesetz eine strikte Trennung von Beratung und Prüfung, um die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu wahren. Ein Umweltgutachter darf daher niemals das Managementsystem validieren, welches er zuvor im selben Unternehmen beratend mit aufgebaut hat.
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist das von der Europäischen Union entwickelte, weltweit anspruchsvollste System für betriebliches Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Es unterstützt Organisationen dabei, ihre Umweltleistung systematisch und kontinuierlich zu verbessern, Ressourcen einzusparen und Umweltrechtsvorschriften lückenlos einzuhalten. Ein zentrales Alleinstellungsmerkmal ist die Pflicht zur Veröffentlichung einer regelmäßig extern geprüften und transparenten Umwelterklärung.
Erste Informationen, umfassende Leitfäden und das offizielle EMAS-Nutzerhandbuch stehen auf der zentralen EMAS-Website (www.emas.de) sowie beim Umweltgutachterausschuss (UGA) zur Verfügung. Zudem bieten die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. Handwerkskammern (HWK) Unterstützung bei Förderprogrammen und Registrierungsfragen.
Für den internen Aufbau und die praktische Implementierung des Systems im Betrieb können spezialisierte Umweltberater hinzugezogen werden. Auch zugelassene Umweltgutachter dürfen Sie beim Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach EMAS beratend unterstützen. Dabei gilt jedoch strikt das Gebot der Unabhängigkeit: Ein Umweltgutachter, der den Aufbau des Umweltmanagementsystems in einem Unternehmen begleitet hat, darf dieses System im Anschluss nicht selbst begutachten und validieren. Den rechtssicheren Abschluss bildet daher immer ein unabhängiger, unbeteiligter Umweltgutachter.
EMAS schafft höchste Rechtssicherheit bezüglich aller Umweltvorschriften und senkt durch gezielte Effizienzmaßnahmen nachhaltig die Betriebskosten. Registrierte Unternehmen profitieren von behördlichen Erleichterungen, gestärkter Glaubwürdigkeit bei Stakeholdern sowie einer gesteigerten Mitarbeiter- und Bewerberattraktion durch gelebte Nachhaltigkeit. Das verifizierte EMAS-Logo dient dabei als fälschungssicheres Qualitätssiegel in der Unternehmenskommunikation.
EMAS integriert die Anforderungen der ISO 14001, stellt jedoch höhere Anforderungen an die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung, die lückenlose Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Einbindung der Mitarbeiter. Zudem verpflichtet EMAS zur Veröffentlichung einer regelmäßig extern geprüften Umwelterklärung.
Ja, ein sogenanntes Kombi-Audit ist problemlos möglich. Die EMAS-Verordnung integriert alle Anforderungen der ISO 14001 in ihrem Anhang II. Beide basieren auf dem „Plan-Do-Check-Act“-Zyklus. Gemäß § 9 Absatz 4 des Umweltauditgesetzes (UAG) sind staatlich zugelassene Umweltgutachter ausdrücklich befugt, in einem integrierten Verfahren das EMAS-System zu validieren und zeitgleich das ISO 14001-Zertifikat auszustellen.
Ein Kombi-Audit spart erheblich Zeit und Kosten, da Doppelprüfungen entfallen. Sie benötigen nur einen Umweltgutachter für beide Systeme. Da EMAS direkt auf ISO-14001-Prozessen aufbaut, sinkt der administrative Aufwand spürbar. Zudem signalisiert die Prüfung durch einen nach dem strengen Umweltauditgesetz zugelassenen Umweltgutachter höchste Qualität, Unabhängigkeit und Rechtssicherheit gegenüber Ihren Stakeholdern.
Das Unternehmen muss ein funktionsfähiges Umweltmanagement aufgebaut, eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt sowie Umweltpolitik und messbare Zielsetzungen festgelegt haben. Ebenso müssen eine interne Umweltbetriebsprüfung und die Managementbewertung durch die Unternehmensleitung abgeschlossen sein.
Die strikte Einhaltung aller geltenden Umweltrechtsvorschriften ist ein zentrales Fundament von EMAS. Liegen Nachweise über nicht ausgeräumte Rechtsverstöße vor, darf die Umwelterklärung durch den Umweltgutachter nicht validiert werden.
Der Umweltgutachter überprüft die Umwelterklärung auf die Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Richtigkeit der angegebenen Umweltdaten und Kernindikatoren. Entsprechen alle Angaben den Vorgaben der Verordnung, wird die Erklärung offiziell validiert.
EMAS fordert die Messung und Berichterstattung zu sechs zentralen Umweltbereichen: Energieeffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen. Diese Indikatoren ermöglichen einen transparenten Vergleich der Umweltleistung über die Jahre hinweg.
Beim Erst-Audit werden das gesamte Umweltmanagementsystem, alle Prozesse und die Erst-Umwelterklärung umfassend begutachtet. In den Zwischenjahren erfolgt eine Überprüfung der kontinuierlichen Verbesserung, der Rechtskonformität sowie der aktualisierten Umwelterklärung, bevor nach drei Jahren der vollständige Re-Validierungszyklus abschließt.
Für sogenannte Multisite-Organisationen sieht das EMAS-Nutzerhandbuch unter definierten Voraussetzungen ein Stichprobenverfahren für Standortbegutachtungen vor. Dies setzt jedoch voraus, dass die Standorte bezüglich ihrer Tätigkeiten und Umweltaspekte ähnlich gelagert sind.
Nach erfolgreicher Validierung reichten Sie die Umwelterklärung und die Gutachtererklärung bei der zuständigen Stelle (IHK oder HWK) ein. Nach Beteiligung der zuständigen Umweltbehörde erfolgt die Registrierung und Vergabe der Registriernummer.
EMAS steigert die Ressourceneffizienz, senkt Betriebskosten und sorgt für eine rechtssichere Organisation der Betreiberpflichten. Zudem genießen EMAS-registrierte Unternehmen in vielen Bundesländern administrative Privilegierungen und Erleichterungen im Vollzug.
Ja, die EMAS-Verordnung bietet spezielle Erleichterungen für kleine Organisationen. Auf Antrag bei der zuständigen Stelle (IHK/HWK) kann das reguläre Re-Validierungsintervall von drei auf vier Jahre verlängert werden. Auch die Begutachtung durch den Umweltgutachter in den Zwischenjahren kann in einem zweijährigen statt jährlichen Rhythmus erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Umweltgutachter bestätigt, dass keine wesentlichen Umweltrisiken oder lokalen Umweltprobleme vorliegen und keine wesentlichen Änderungen im Betrieb geplant sind. Zudem wird der Dokumentationsaufwand für das System an die Größe und Komplexität des Betriebs angepasst.
Hilft EMAS bei der Erfüllung der CSRD-Berichtspflichten und der Erstellung einer Treibhausgasbilanz?
Absolut. Die im Rahmen von EMAS generierten, extern validierten Umweltdaten bilden eine exzellente und verlässliche Datengrundlage, um freiwillige Standards (z. B. GRI) oder rechtliche Berichtspflichten wie die europäische Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zu erfüllen. Obwohl EMAS formal keine vollständige Treibhausgasbilanz (Carbon Footprint) vorschreibt, sind Emissionen ein zwingend geforderter Kernbereich. EMAS unterstützt Unternehmen systematisch dabei, Emissionsdaten belastbar zu erheben und Klimaschutzziele strategisch umzusetzen.
Ja, EMAS lässt sich nahtlos in bestehende Systeme wie das Qualitätsmanagement (ISO 9001), Arbeitssicherheit oder das Energiemanagement (ISO 50001) integrieren. Bei der externen Prüfung lassen sich dadurch wertvolle Synergien nutzen, da Doppelarbeiten bei der Dokumentation und beim Audit vermieden werden.
Für ausgewählte Wirtschaftszweige hat die Europäische Kommission branchenspezifische Referenzdokumente (SRD) veröffentlicht, die bewährte Umweltmanagementpraktiken und Indikatoren aufzeigen. Wenn für Ihre Branche ein solches Dokument existiert, muss Ihr Unternehmen dieses bei der Bewertung der Umweltleistung zwingend berücksichtigen. Im Rahmen des Audits prüfe ich als Umweltgutachter nicht zwingend die Erreichung vorgegebener Richtwerte, sondern verifiziere, ob diese Dokumente als Orientierungshilfe für Ihre eigenen Verbesserungsmaßnahmen herangezogen wurden.
Nachrichten
Aktuelles aus meinem Nachhaltigkeitsblog
Untenstehend finden Sie aktuelle Kurznachrichten rund um das Thema Umweltmanagement. Weitere Meldungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, zu neuen Standards sowie zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Kundenreferenzen
Unternehmen, die auf meine Nachhaltigkeitsexpertise setzen































Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht informiert über die ökologische und soziale Leistung einer Organisation. Neben dem Geschäftsbericht ist dieser ein elementarer Bestandteil der Kommunikationspolitik eines Unternehmens. Die Form der Veröffentlichung kann sich an standardisierten Rahmenwerken wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder den zehn Prinzipien der UN Global Compact orientieren.
Mehr dazu entnehmen Sie meinem Video: „Die wichtigsten Standards für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Unternehmen“
Global Reporting Initiative (GRI)
Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt und veröffentlicht Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Prinzipien der Berichterstattung des sog. GRI-Standards gewährleisten Transparenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit. Sie beziehen sich sowohl auf die Berichtsinhalte, als auch auf die Berichtsqualität. So muss zur Bestimmung des Berichtsinhalts eine Stakeholder- & Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt werden. Kriterien der Berichtsqualität sind Genauigkeit, Ausgewogenheit, Verständlichkeit, Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität.
Stakeholderanalyse
Stakeholder sind alle Individuen, gesellschaftlichen Gruppen oder Institutionen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind. Mithilfe einer Stakeholderanalyse wird systematisch ermittelt, welche Anspruchsgruppen in und um ein Unternehmen existieren, welche Interessen sie verfolgen und wie hoch deren Einfluss ist. Im Nachhaltigkeitsmanagement kommt der Beachtung der Stakeholderinteressen eine große Bedeutung zu. Ein nachhaltiges Unternehmen sollte die Ansprüche unterschiedlicher Stakeholder kennen und sich um einen Interessenausgleich bemühen.
Wesentlichkeitsanalyse
Mit einer Wesentlichkeitsanalyse werden die wesentlichen Themen eines Unternehmens und seiner Stakeholder ermittelt. Laut dem GRI-Standard kann ein Thema aus zwei Gründen wesentlich sein: Wenn es erhebliche ökonomische, ökologische und sozialen Auswirkungen widerspiegelt oder sich stark auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder auswirkt.
Geförderte Nachhaltigkeitsberatungen für KMUs
Beratungen im Bereich Nachhaltigkeit sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows.
Für Bestandsunternehmen bis maximal 250 Mitarbeitende können Nachhaltigkeitsberatungen im Rahmen der Beratungsförderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst werden. Damit soll es kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.
Als gelisteter Nachhaltigkeitsberater bei der BAFA darf ich auf meiner Internetseite über die Möglichkeiten einer Beratungsförderung informieren, diese jedoch nicht aktiv bewerben. Falls Sie mehr über die Art, Umfang oder Höhe der Bezuschußung zu einer Nachhaltigkeitsberatung erfahren möchten, können Sie mich gerne kontaktieren.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite der BAFA.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden.
DNK-Erklärung
In einer DNK-Erklärung berichten Unternehmen über ihre aktuellen und geplanten Nachhaltigkeitsaktivitäten aus den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Eine DNK-Erklärung umfasst 20 DNK-Kriterien und bildet einen sehr guten Einstieg in die strategische Nachhaltigkeitsarbeit.
Umfang & Inhalt einer DNK-Erklärung:
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