Neue IED-Umsetzung: Umweltmanagementsysteme für Industrieanlagen ab 2030 verpflichtend
- Der Referentenentwurf zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (EU) 2024/1785) konkretisiert erstmals die Anforderungen an Umweltmanagementsysteme (UMS) für genehmigungspflichtige Industrieanlagen in Deutschland. Zentrale Grundlage ist die neue 45. BImSchV.
- Betreiber müssen bis spätestens 30. Juni 2030 ein wirksames UMS einführen. Das System hat sich an ISO 14001 oder EMAS zu orientieren und zusätzliche gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Für Neuanlagen gilt die Pflicht ab dem ersten Betriebstag.
- Verbindlich sind unter anderem Umweltziele und Leistungskennzahlen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Einbindung von Energieaudits, die Berücksichtigung von BVT-Schlussfolgerungen sowie die kontinuierliche Erfassung von Energie-, Wasser- und Rohstoffverbräuchen.
- Als Konformitätsnachweis werden EMAS-Registrierung oder ISO-14001-Zertifizierung anerkannt. Der Nachweis ist der Behörde mindestens alle drei Jahre vorzulegen. Zudem müssen Unternehmen jährlich elektronisch über Fortschritte bei ihren Umweltzielen berichten. Wesentliche UMS-Informationen und Nachweise sind öffentlich zugänglich zu machen.
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