Neue EU-Vorgaben gegen Mikroplastik aus Kunststoffgranulat
Hintergrund und Zielsetzung
Die EU verschärft die Regulierung zur Vermeidung von Mikroplastikverschmutzung. Im Fokus stehen Verluste von Kunststoffgranulat, die als eine der größten Quellen unbeabsichtigter Mikroplastikfreisetzung in der EU gelten. Ziel ist es, Emissionen entlang der gesamten Liefer- und Transportkette systematisch zu reduzieren.
Pflichten für betroffene Unternehmen
Unternehmen, die jährlich mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat produzieren, handhaben oder transportieren, müssen künftig Risikomanagementpläne umsetzen. Diese Pläne müssen Maßnahmen zur sicheren Verpackung, Lagerung und Handhabung enthalten sowie Vorgaben zu Ausrüstung, Personal und Schulungen. Zudem sind verbindliche Verfahren zur Reinigung und Beseitigung unbeabsichtigter Granulatverluste vorgesehen.
Einbeziehung des Transports
Die neuen Anforderungen gelten nicht nur für Produktions- und Verarbeitungsbetriebe, sondern auch für Transportunternehmen im Land- und Seeverkehr. Damit wird die Verantwortung auf alle relevanten Akteure entlang der Logistikkette ausgeweitet.
Kontrolle und Zertifizierung
Anlagen mit einer Jahresproduktion von mehr als 1.500 Tonnen Pellets unterliegen zusätzlichen Kontrollpflichten. Große und mittlere Unternehmen müssen die Umsetzung ihrer Risikomanagementpläne regelmäßig durch unabhängige Dritte zertifizieren lassen. Kleine Unternehmen mit derselben Produktionsmenge benötigen eine einmalige Zertifizierung.
Besondere Vorgaben für Drittstaaten
Nicht in der EU ansässige Frachtführer müssen künftig einen Bevollmächtigten innerhalb der EU benennen. Damit soll die Durchsetzung der Vorgaben auch bei internationalen Transporten sichergestellt werden.
Zeitplan
Die meisten Regelungen treten zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft. Für den Seeverkehr gelten teilweise längere Übergangsfristen. Der Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung der Mikroplastikverschmutzung durch Kunststoffgranulat wurde bereits im Oktober 2023 von der EU-Kommission vorgelegt.
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