Neue Regeln für Umweltwerbung: Was die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen bedeutet

Einführung

Mit der EmpCo-Richtlinie schafft die EU einen verbindlichen Rahmen für transparente Nachhaltigkeitsaussagen und besseren Verbraucherschutz. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab September 2026 gelten die Vorgaben für alle Unternehmen in der EU.

Klare Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

Die Richtlinie verbietet irreführende Umweltaussagen. Unternehmen dürfen nur noch dann mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ werben, wenn sie im selben Medium konkrete, überprüfbare Belege liefern. Aussagen zur Klimaneutralität dürfen nicht allein auf Kompensation beruhen. Zukunftsversprechen sind nur zulässig, wenn veröffentlichte, überprüfbare Pläne dahinterstehen. Gesetzliche Anforderungen dürfen nicht als besonderer Mehrwert kommuniziert werden.

Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Nur staatliche oder zertifizierte Siegel mit unabhängiger Kontrolle dürfen künftig genutzt werden. Eigene Labels ohne externes Prüfsystem sind nicht mehr erlaubt. Unternehmen müssen bestehende Labelstrategien daher überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Verhältnis zur Green-Claims-Verordnung

Die für detaillierte Umweltwerbung geplante Green-Claims-Verordnung ist politisch ungewiss. Mit EmpCo besteht jedoch ein verbindlicher, praxistauglicher Rechtsrahmen. Unternehmen sollten sich daher zeitnah an den Anforderungen der EmpCo orientieren.

Handlungsempfehlungen

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Claims, Siegel und Kommunikationsstrategien den neuen Vorgaben entsprechen. Der Umstieg auf zertifizierte Umweltzeichen reduziert Risiken. Zudem wird empfohlen, interne Kompetenzen aufzubauen und Mitarbeitende zu schulen.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.