Omnibus-Beschluss: Erleichterungen bei CSRD und CSDDD
Parlamentsentscheidung
Das Europäische Parlament hat Mitte November 2025 seine Position zum ersten Omnibus-Paket beschlossen, das Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und am EU-Lieferkettenschutzgesetz (CSDDD) vorsieht. Der Beschluss kam nach einer zuvor gescheiterten Abstimmung zustande und bildet nun die Grundlage für die Trilog-Verhandlungen.
Änderungen bei der CSRD
Die Schwellenwerte für die CSRD sollen deutlich angehoben werden. Künftig wären nur noch Unternehmen mit mindestens 1.750 Beschäftigten oder 450 Mio. Euro Umsatz berichtspflichtig. Damit würden rund 92 Prozent der Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen. Zusätzlich ist vorgesehen, Klimatransformationspläne zu streichen.
Anpassungen beim EU-Lieferkettenschutzgesetz
Die Anwendung der CSDDD soll künftig auf sehr große Unternehmen beschränkt werden. Vorgesehen sind Schwellen von mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz. Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung sowie eine Überprüfungsklausel sind im aktuellen Parlamentsbeschluss nicht enthalten.
Politischer Kontext und weiteres Verfahren
Der Omnibus-Vorschlag wurde von der EU-Kommission bereits im Februar 2025 eingebracht, der Rat der Mitgliedstaaten legte im Juni seine Position fest. Mit der nun verabschiedeten Position des Parlaments kann der Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission beginnen. Eine endgültige Einigung wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

