Omnibus-I beschlossen: CSRD erst ab 1.000 Beschäftigten, Lieferkettenpflichten ab Juli 2029
Das EU-Parlament hat am 16.12. in Straßburg das Omnibus-I-Paket im Trilog-Kompromiss angenommen: 428 Ja / 218 Nein / 17 Enthaltungen. Damit ist das Verfahren abgeschlossen; nach Veröffentlichung im EU-Amtsblattmüssen die Mitgliedstaaten die Änderungen national umsetzen.
CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung): Künftig berichtspflichtig sind Unternehmen mit >1.000 Beschäftigtenund >450 Mio. € Nettoumsatz. Damit fallen laut Artikel über 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich. Die Schwellen gelten auch für Nicht-EU-Unternehmen, sofern der Umsatz in der EU erzielt wird. Für die „erste Welle“ (Berichtspflicht ab Geschäftsjahr 2024) gelten Ausnahmen: 2025 und 2026sind sie von Pflichten befreit; Finanzholdings werden ebenfalls ausgenommen.
CSDDD (Lieferkettensorgfalt): Gilt künftig nur für Unternehmen mit >5.000 Beschäftigten und >1,5 Mrd. € Umsatz. Die Risikoanalyse wird risikobasiert entschärft, Transitionspläne nach dem Pariser Abkommen entfallen. Sanktionen bleiben national, Bußgelder bis 3 % des weltweiten Nettoumsatzes (statt 5 %). Start der Pflichten: Juli 2029.
Wirtschaftspolitiker begrüßen den Bürokratieabbau, NGOs sprechen von einer deutlichen Abschwächung des Menschenrechts-, Klima- und Umweltschutzes.
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