So bereiten sich Unternehmen auf die externe Prüfung nach CSRD vor

Hintergrund: Was sich durch die CSRD ändert

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet – abhängig von Rechtsform, Unternehmensgröße und zeitlich gestaffelten Anwendungsfristen – zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts. Zusätzlich ist eine externe Prüfung dieses Berichts vorgesehen.

In Deutschland soll diese Prüfung nach dem aktuellen Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Neue Praxishilfe von IDW und DNK

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben gemeinsam eine Praxishilfe mit dem Titel „CSRD-Prüfung – Readiness Check“ veröffentlicht. Ziel ist es, Unternehmen konkrete Orientierung zu geben, wie eine externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten abläuft und welche Schritte für eine effiziente Vorbereitung erforderlich sind. Die Praxishilfe ist im Kontext des DNK Sustainability Campus entstanden und basiert inhaltlich auf einer gemeinsamen Webinarreihe von DNK und IDW.

Welche Inhalte der Readiness Check abdeckt

Der Readiness Check enthält praxisbezogene Hinweise zur Vorbereitung auf eine externe Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen, darunter:

  • grundlegende Informationen zum Ablauf einer externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

  • Hinweise, welche Punkte Unternehmen bei der Vorbereitung besonders berücksichtigen sollten

  • Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen Prüfungen mit begrenzter Sicherheit und hinreichender Sicherheit

  • ein Überblick zur aktuellen Rechtslage in Deutschland und Europa im Zusammenhang mit der CSRD

Aktueller Stand der Regulierung

Auf EU-Ebene wird der Anwendungsbereich der CSRD derzeit im Rahmen des sogenannten Omnibus-Pakets verhandelt. In Deutschland liegt seit Anfang September 2025 ein neuer Regierungsentwurf zur nationalen Umsetzung der CSRD vor; der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist noch offen.

Parallel wird der erste Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) von der EFRAG überarbeitet.

Was das für Mitarbeitende in Unternehmen bedeutet

Unternehmen sind gefordert, zeitnah verlässliche Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen. Dafür müssen Abläufe, Zuständigkeiten und Datenbereitstellung so organisiert werden, dass der Nachhaltigkeitsbericht prüfbar ist und eine externe Prüfung effizient durchgeführt werden kann.

Mehr Informationen

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Profilbild von Simon Brechel

Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.