Aktuelles aus der Nachhaltigkeitsregulatorik

Das EU-Parlament verschiebt die Einführung wichtiger Regeln für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und gesetzlichen Sorgfaltspflichten (CSDDD). Betroffen sind große EU-Firmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz sowie mittelgroße Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden. Neuer Start ist frühestens 2028.

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