Lieferkettengesetz: Koalition will Kreis der Pflichtigen auf rund 150 Firmen verkleinern

Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 angekündigt, den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) bei der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) deutlich einzuschränken. Die Umsetzung soll im Herbst beginnen, der Beschluss lässt aber noch erheblichen Interpretationsspielraum. Die CSDDD erfasst nur Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz. Übernimmt Deutschland diese Schwellen unverändert, fielen nach Angaben der Initiative Lieferkettengesetz rund 95 Prozent der bislang verpflichteten Unternehmen heraus, und nur noch etwa 150 wären betroffen. Das zivilgesellschaftliche Bündnis beruft sich auf ein Rechtsgutachten und hält einen solchen Rückbau für wahrscheinlich unvereinbar mit den Rückschrittsverboten des Völker- und EU-Rechts, weil das erreichte Schutzniveau sinken würde. Bundeskanzler Merz begründet den Kurs mit den Interessen der Wirtschaft. Die Initiative hält dagegen, die Ursachen der Konjunkturschwäche lägen woanders, und Unternehmen, die bereits in Sorgfaltsprozesse investiert haben, verlören Rechtssicherheit. Zugleich sieht sie in der Umsetzung Chancen. Die CSDDD verlange eine zivilrechtliche Haftung, über die Betroffene vor deutschen Gerichten Schadensersatz einklagen könnten, sowie eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Diese Anforderung erfüllt das zuständige BAFA aus Sicht der Initiative derzeit nicht.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.