CBAM: Ab 2027 Zertifikatspflicht, Stahlhändler unter Transparenzdruck
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase des EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Wer jährlich mehr als 50 Tonnen Stahl importiert, muss sich als CBAM-Anmelder registrieren und die eingebetteten Emissionen melden, entweder als verifizierte Werte oder über EU-Standardwerte. Ab Februar 2027 müssen dafür Zertifikate gekauft werden, die erste Abgabe ist am 30. September 2027 fällig. Damit wird der CO₂-Fußabdruck von Produkten (PCF) zur Pflichtgröße, auch für Distributoren zwischen Hütte und Kunde. Mehrere Stahlhändler bauen dort eigene Angebote auf. Klöckner & Co bündelt unter der Marke Nexigen CO₂-reduzierten Stahl verschiedener Hersteller, darunter Salzgitter, und berechnet die PCF-Werte selbst. tk accelis Materials, vormals thyssenkrupp Schulte, bietet mit „greenability“ Beratung und digitale Tools an und unterscheidet dabei zwischen heute verfügbarem CO₂-reduziertem und künftig klimaneutralem Stahl. Offen ist, ob solche Händlermarken den Markt für grünen Stahl tatsächlich vergrößern oder ob mehrere Anbieter nur um dieselben knappen Mengen konkurrieren und sie teurer weiterverkaufen. Das hängt davon ab, ob die Produktionskapazitäten der Hütten mitwachsen. Weil CBAM prüffähige Emissionsdaten verlangt, steigt zugleich der Druck auf Hersteller wie Händler, Datenqualität und Berechnungsmethoden offenzulegen.
Mehr Informationen
Die vollständigen Daten und Hintergründe finden Sie im Originalartikel

