CBAM startet in den Echtbetrieb: CO₂-Abgabe auf Importe greift ab 2027
Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) weitet die EU ihre Klimapolitik auf Importe aus. Nach der Übergangsphase wird für CO₂-intensive Waren künftig eine finanzielle Abgabe fällig. Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu vermeiden und Emissionsverlagerungen ins Ausland zu begrenzen.
- CBAM betrifft zunächst Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Die Abgabe orientiert sich am Preis des EU-Emissionshandels, der aktuell bei etwa 70 bis 100 Euro je Tonne CO₂ liegt.
- Importeure mit weniger als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren pro Jahr werden künftig von der Zahlungspflicht ausgenommen (Ausnahme: Wasserstoff und Elektrizität). Laut EU-Kommission könnten dadurch rund 90 % der Importeure entlastet werden.
- Ab Februar 2027 werden CBAM-Zertifikate über eine zentrale EU-Plattform verkauft. Die erste finanzielle Abrechnung erfolgt im September 2027 für Importe des Jahres 2026.
- Für die Compliance gelten strenge Nachweispflichten. Mindestens 80 % der gemeldeten Emissionen müssen auf tatsächlichen Produktionsdaten basieren.
Die EU erwartet bis 2028 Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig erhöht CBAM den Druck auf Handelspartner, eigene CO₂-Bepreisungsinstrumente einzuführen.
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