EU einigt sich auf Lieferkettengesetz

EU und Parlament haben sich auf ein wegweisendes Lieferkettengesetz geeinigt. Es zielt darauf ab, Unternehmen, die außerhalb der EU von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren, zur Verantwortung zu ziehen. Neben einer Umsatz- und Mitarbeitergrenze müssen betroffene Firmen Pläne gemäß dem Pariser Klima-Abkommen vorlegen. Die Regelungen gelten für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern und 150 Mio. Euro Umsatz, auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über 300 Mio. Euro in der EU. Kritik von Unionspolitikern wegen möglicher Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen. Die Einigung muss noch von Parlament und Staaten bestätigt werden. Die neue Regelung übertrifft sogar das deutsche Lieferkettengesetz und bezieht auch Nicht-EU-Unternehmen mit ein.

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