EU nimmt Palettenfolien und Umreifungsbänder von 100-%-Mehrwegpflicht aus
- Die Europäische Kommission hat am 25. Februar einen delegierten Rechtsakt zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angenommen. Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder zur Transportsicherung werden damit von der vorgesehenen Wiederverwendungsquote von 100 % ausgenommen.
- Die ursprüngliche Vorgabe betraf den Einsatz innerhalb eines Unternehmens sowie zwischen Unternehmen im selben EU-Mitgliedstaat.
- Die allgemeine Mehrwegpflicht der PPWR bleibt bestehen: Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wirtschaftsakteure mindestens 40 % ihrer Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar gestalten.
- Die Quote erfasst unter anderem Paletten, Kisten, faltbare Kunststoffboxen, Behälter, Eimer, Fässer und Kanister. Die Sonderregelung reduziert dagegen die regulatorischen Anforderungen für Palettenfolien und Sicherungsbänder.
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