EU verbietet unbelegte Umweltversprechen ab September 2026
Mit der Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft die EU die Anforderungen an Nachhaltigkeitswerbung deutlich. Deutschland muss die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Die neuen Regeln gelten ab 27. September 2026 und richten sich gegen Greenwashing sowie irreführende Umweltversprechen.
- Allgemeine Aussagen wie „grün“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sind künftig nur noch zulässig, wenn eine nachweisbare und anerkannte Umweltleistung belegt werden kann.
- Besonders betroffen sind Claims zur Klimaneutralität: Kompensationsmaßnahmen allein reichen nicht mehr aus. Auch langfristige Umweltziele müssen nachvollziehbar begründet und extern überprüfbar sein.
- Nachhaltigkeitssiegel dürfen ab September 2026 nur noch verwendet werden, wenn sie staatlich anerkannt sind oder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen. Selbst vergebene Labels werden unzulässig.
- Unternehmen sollten bereits jetzt Marketingmaterialien, Verpackungen und Produktkennzeichnungen prüfen, insbesondere bei Produkten mit langen Vermarktungszeiträumen.
Die Richtlinie markiert einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitskommunikation: Umweltbezogene Werbeaussagen werden künftig stärker reguliert und müssen nachvollziehbar belegt werden, um rechtliche und reputative Risiken zu vermeiden.
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