EU vereinfacht ESRS: Über 60 % weniger Pflichtdaten ab 2027
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Ziel der Reform ist eine deutliche Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD, ohne das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit aufzugeben.
- Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt gegenüber den bisherigen ESRS um mehr als 60 %, die Gesamtzahl aller Datenpunkte um über 70 %. Die Kommission erwartet dadurch Kosteneinsparungen von über 30 % je Unternehmen.
- Die neuen Standards sollen für Berichtsjahre ab 2027 verpflichtend gelten. Unternehmen, die bereits für 2026 berichtspflichtig sind, dürfen sie freiwillig vorzeitig anwenden.
- Zusätzliche Erleichterungen betreffen die Wesentlichkeitsbewertung, die Aggregation von Informationen sowie die Möglichkeit, wettbewerbssensible Angaben unter bestimmten Voraussetzungen wegzulassen.
- Weitere Anpassungen umfassen flexiblere Vorgaben zu Treibhausgasemissionen, Übergangsfristen für einzelne Berichtspflichten sowie eine stärkere Abstimmung mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Parallel wurde ein freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard für nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen verabschiedet. Eine neue „Value-Chain-Cap“ soll zudem verhindern, dass große Unternehmen übermäßige Nachhaltigkeitsdaten von kleineren Lieferanten anfordern.
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