EU verschiebt Entwaldungsverordnung erneut – Start erst Ende 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird erneut verschoben. Nach einer Abstimmung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2025 soll die Verordnung nun erst Ende 2026 wirksam werden. Ziel der EUDR ist es, Importe und den Handel mit Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten sicherzustellen.

  • Unternehmen müssen nachweisen, dass relevante Rohstoffe wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuknicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
  • Die Umsetzung scheitert bislang vor allem an technischen und administrativen Hürden. Genannt werden unter anderem Verzögerungen bei der Risikobewertung von Herkunftsländern sowie Probleme bei der Bereitstellung von Geolokalisierungsdaten.
  • Der nun diskutierte Kompromiss sieht Entlastungen vor: Künftig soll grundsätzlich nur noch derjenige Marktteilnehmer eine vollständige Sorgfaltserklärung abgeben müssen, der ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt.
  • Wirtschaftsverbände fordern zusätzlich risikobasierte Regelungen und Vereinfachungen für Regionen mit geringem Entwaldungsrisiko.

Die Verschiebung verschafft Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit. Gleichzeitig bleibt der politische Streit über den richtigen Ausgleich zwischen wirksamem Waldschutz und bürokratischem Aufwand bestehen.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.