EUDR: Kommission beziffert Kostenentlastung auf 75 Prozent – Start bleibt 30. Dezember 2026

  • Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 ein Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Der Verordnungstext wird nicht erneut geöffnet, der Anwendungsbeginn bleibt der 30. Dezember 2026 – für Kleinst- und Kleinunternehmen außerhalb des Holzsektors gilt der 30. Juni 2027. Kleine Holzverarbeiter starten zeitgleich mit den Großen.
  • Die Kommission beziffert die Entlastung aus allen bisherigen und neuen Vereinfachungen auf rund 75 Prozent der jährlichen Compliance-Kosten gegenüber der Ursprungsfassung. Zwei zentrale Datenbanken zu Rechtsvorschriften der Erzeugerländer und zu Zertifizierungssystemen sollen vor Anwendungsbeginn starten.
  • Der Leitfaden erlaubt eine risikobasierte Legalitätsprüfung und reduziert die Pflichten nachgelagerter Akteure auf Standard-Geschäftsdaten der direkten Lieferanten. Bei Bezug aus Niedrigrisikoländern entfällt die Risikobewertung, sofern keine Verstoßhinweise vorliegen.
  • Ein delegierter Rechtsakt soll den Produktumfang anpassen: Aufnahme unter anderem von löslichem Kaffee, Streichung von Rinderhäuten und Leder. Die Konsultation lief bis zum 1. Juni 2026.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.