Freiwilliger EU-Berichtsstandard VS seit 24. September 2026 in Kraft

Der freiwillige EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Standard, VS) ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Die EU-Kommission hatte ihn am 3. Juli 2026 zusammen mit den überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) als delegierte Verordnung verabschiedet, am 21. September erschien er im Amtsblatt der EU. Der VS löst den von der EFRAG entwickelten VSME ab. Dieser war ein rechtlich unverbindlicher Standard, der sich ausschließlich an nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen richtete. Neu ist vor allem der erweiterte Adressatenkreis: Der VS gilt nun für alle Unternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht, also auch für größere Firmen. Anlass der Überarbeitung war die notwendige Angleichung an die neuen ESRS. Die Kommission wollte die Änderungen dabei bewusst gering halten. Nach einer Konsultation im Mai 2026 passte sie den Entwurf nur minimal an.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.