Fünf EU-Stichtage bis Jahresende: Was sich für Unternehmen ändert
Im zweiten Halbjahr 2026 werden mehrere EU-Nachhaltigkeitsvorgaben verbindlich, unabhängig von den Erleichterungen durch das Omnibus-Paket:
- Recht auf Reparatur (seit 31. Juli): Hersteller etwa von Waschmaschinen, Smartphones und Bildschirmen müssen Reparaturen zu angemessenen Konditionen anbieten, Ersatzteile vorhalten und Anleitungen kostenlos bereitstellen. Wer reparieren lässt statt umzutauschen, erhält zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung.
- Verpackungsverordnung PPWR (seit 12. August): Für Lebensmittelverpackungen gelten strengere PFAS-Grenzwerte, hinzu kommen neue Kennzeichnungspflichten. Ware in nicht konformer Verpackung darf nicht mehr verkauft werden. Vorgaben zu Recyclingfähigkeit und Mehrweg folgen ab 2030.
- Anti-Greenwashing-Richtlinie (ab 27. September): Pauschale Umweltversprechen wie klimaneutral sind ohne Nachweis verboten, Siegel brauchen eine unabhängige Zertifizierung. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
- Abfallverbringungsverordnung (ab 21. November): Kunststoffabfälle dürfen nicht mehr in Länder außerhalb der OECD exportiert werden.
- Entwaldungsverordnung EUDR (ab 30. Dezember): Große und mittlere Unternehmen müssen nachweisen, dass Rohstoffe wie Holz, Soja oder Palmöl nicht von entwaldeten Flächen stammen. Für Kleinbetriebe gilt die Pflicht ab Juni 2027. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Bis Jahresende will die Kommission außerdem einen Circular Economy Act und einen Rahmen für Klimaresilienz vorlegen.
Mehr Informationen
Die vollständigen Daten und Hintergründe finden Sie im Originalartikel

