Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Heizungsregeln mit Bioquote ab 2029

Der Bundestag hat im Juni 2026 erstmals über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Der Gesetzentwurf soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen künftig stärker auf den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Brennstoffe ausrichten.

  • Die bisherige Vorgabe, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll durch ein flexibleres Modell ergänzt werden.
  • Neue Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin zulässig bleiben, sofern sie schrittweise mit CO₂-neutralen Brennstoffen betrieben werden.
  • Die sogenannte „Bio-Treppe“ sieht Mindestanteile klimaneutraler Energieträger von 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035und 60 % ab 2040 vor.
  • Brennstofflieferanten sollen verpflichtet werden, die jeweiligen Anteile transparent nachzuweisen.

Die Bundesregierung bewertet den Ansatz als technologieoffener und praxistauglicher. Kritiker befürchten hingegen eine Abschwächung der bisherigen Klimaschutzvorgaben im Gebäudesektor. Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in einem frühen Stadium befindet, sind weitere Änderungen am Entwurf möglich.

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Simon Brechel

Nachhaltigkeitsberater

Unterstützt Organisationen strategisch und praxisnah – bei der Entwicklung, Umsetzung und Verankerung einer nachhaltigen Unternehmensführung.