PPWR: EU-Kommission nimmt erste Ausnahme von Wiederverwendungspflicht an
- Die Europäische Kommission hat am 25. Februar einen delegierten Rechtsakt zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angenommen und damit erstmals eine konkrete Ausnahme von den neuen Wiederverwendungsvorgaben beschlossen.
- Betroffen sind Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder, die zur Ladungssicherung während des Transports eingesetzt werden. Diese Verpackungselemente werden von der ursprünglich vorgesehenen 100-%-Wiederverwendungsverpflichtungausgenommen, wenn sie innerhalb von Unternehmen oder zwischen Unternehmen desselben Mitgliedstaats verwendet werden.
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass die PPWR-Regelungen durch delegierte Rechtsakte an praktische Umsetzungsanforderungen angepasst werden können.
- Unverändert bleibt das übergeordnete Ziel der PPWR: Ab 1. Januar 2030 müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass mindestens 40 % bestimmter Transport- und Verkaufsverpackungen wiederverwendbar sind. Die Vorgaben gelten weiterhin für zahlreiche Verpackungsformate, darunter Paletten, Kunststoffboxen, Kisten, Trays, Großgebinde, Fässer und Kanister.
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