PPWR gilt ab 12. August – zentrale Vorgaben folgen stufenweise
- Die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Sie ist allerdings bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Kennzeichnung greifen je nach Regelung zu unterschiedlichen Zeitpunkten; grundsätzlich recyclingfähig müssen Verpackungen ab 2030 sein.
- Deutschland konkretisiert den Vollzug durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Zentrale Stelle Verpackungsregister und LUCID bleiben bestehen. Verstöße können laut Bericht mit bis zu 200.000 Euro geahndet werden.
- Für Unternehmen ist entscheidend, wer rechtlich als Erzeuger gilt: Maßgeblich können Verpackungsdesign oder Markenaufdruck sein. Bei neutralen Standardverpackungen soll grundsätzlich der physische Produzent verantwortlich sein. Zwischen EU-Leitlinien und deutscher Auslegung bestehen bei zusammengesetzten Versandverpackungen jedoch noch Unklarheiten.
- Bestandsverpackungen, die vor dem Stichtag produziert wurden, dürfen weiterverkauft werden. Für Betriebe mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen jährlich sind vereinfachte Meldungen vorgesehen. Unternehmen sollten Verantwortlichkeiten, Verpackungsdaten und IT-Systeme überprüfen.
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