THG-Quote: Bundestag beschließt Anstieg auf 65 Prozent bis 2040
- Der Bundestag hat die Novelle zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verabschiedet. Kraftstoffanbieter müssen die CO₂-Emissionen ihrer Produkte damit bis 2040 schrittweise um 65 Prozent mindern – ausgehend von derzeit 10,6 Prozent. Das Parlament ging damit sechs Prozentpunkte über den Kabinettsentwurf vom Dezember hinaus.
- Die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe steigt von 4,4 auf 5,8 Prozent bis 2032. Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen wird angehoben, zusätzlich kommt eine neue Unterquote für grünen Wasserstoff und Folgeprodukte.
- Neu im parlamentarischen Verfahren aufgenommen wurde die Anrechenbarkeit von Ladestrom aus Biogas ab Januar 2028. Die Quote bleibt technologieoffen erfüllbar, etwa über Biokraftstoffbeimischung, grünen Wasserstoff in Raffinerien oder Ladestrom für E-Fahrzeuge. Hinzu kommen Maßnahmen zur Betrugsprävention.
- Die Novelle setzt zugleich die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die Quoten der Verordnung ReFuelEU Aviation für nachhaltige Flugkraftstoffe im Bundes-Immissionsschutzgesetz um.
Mehr Informationen
Die vollständigen Daten und Hintergründe finden Sie im Originalartikel

