Überarbeitete ESRS: 292 statt 783 Pflicht-Datenpunkte ab 2027
Die EU hat am 21. September 2026 die finale Fassung der überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) im Amtsblatt veröffentlicht. Damit gibt es nach Monaten wechselnder Entwürfe erstmals einen einzigen verbindlichen Text. Die Reform tritt am 10. November 2026 in Kraft und ist ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend. Die Zahl der Pflicht-Datenpunkte sinkt von 783 auf 292, also um rund 63 Prozent. Weil 97 davon nur unter bestimmten Bedingungen greifen, bleiben netto etwa 195 durchgängig anzuwenden. Am stärksten gekürzt wurden die übergreifenden Angaben nach ESRS 2 (von 127 auf 57) und die Klimaangaben nach E1 (von 187 auf 84). Für das Geschäftsjahr 2026 haben Unternehmen drei Optionen: die alten ESRS mit Quick Fixes, die alten ESRS mit einzelnen neuen Erleichterungen oder die vollständig neuen Standards. Viele Angaben werden zudem gestaffelt eingeführt. Quantitative Angaben zu finanziellen Klimarisiken etwa müssen Wave-1-Unternehmen erst ab 2030 liefern. Als Arbeitshilfe hat die EFRAG eine Excel-Liste aller Pflicht-Datenpunkte veröffentlicht, die noch bis Ende Oktober kommentiert werden kann. Eine überarbeitete XBRL-Taxonomie folgt separat. Die EFRAG betont, dass die Liste die Wesentlichkeitsanalyse nicht ersetzt: Berichtet wird nur, was für das Unternehmen wesentlich ist.
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