Umweltstrafrecht: Bis zu zehn Jahre Haft für schwere Umweltschäden geplant
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt und Umweltkriminalität deutlich schärfer bestraft werden soll. Wer vorsätzlich katastrophale Folgen herbeiführt, etwa eine Ölpest, soll künftig mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe erhalten. Dieser neue Tatbestand ähnelt einem Ökozid, enthält laut Experten aber unbestimmte Begriffe, die erst Gerichte klären müssen. Wird ein bedeutendes Ökosystem, ein Schutzgebiet, ein Gewässer, der Boden oder die Luft erheblich und langfristig geschädigt, drohen ein bis zehn Jahre Haft. Für bandenmäßige, gewerbsmäßige illegale Entsorgung radioaktiver oder besonders gefährlicher Abfälle sind sechs Monate bis zehn Jahre vorgesehen. In solchen Fällen soll die Polizei auch verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Zugleich sinkt die Strafbarkeitsschwelle: Schon der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen kann strafbar sein, auch ohne eingetretenen Umweltschaden. Für Unternehmen steigen die Höchstgeldbußen. Vorstände, die ihre Kontrollpflichten verletzen, tragen ein höheres persönliches Risiko und müssen bei irreversiblen Schäden mit mehrjähriger Haft rechnen. Hintergrund ist laut Europol, dass Umweltkriminalität für organisierte Banden ähnlich lukrativ ist wie Drogenhandel, aber risikoärmer. Die registrierten Fälle in Deutschland sanken von 2013 bis 2024 um neun Prozent auf 17.933. Fachleute führen das eher auf fehlende Vollzugskapazitäten zurück als auf einen echten Rückgang. Die Wirkung der Reform dürfte daher vom verfügbaren Personal abhängen.
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